Datenschutz­erklärung

Stand: 7. November 2026

Zur Kurzfassung

Diese Erklärung gilt für die Website quadchroma.tech, die App QuadChroma, den Kauf über Paddle, den Lizenzserver und das Kundenkonto. Für die App QC-Phone für iPhone und iPad gilt eine eigene Datenschutzerklärung für QC-Phone.

1. Verantwortlicher

Robert Brandt, handelnd als QuadChroma
Schenkenberger Str. 3a
04509 Delitzsch
Deutschland
E-Mail: hello@quadchroma.tech · Kontaktformular

Einen Datenschutzbeauftragten müssen wir nicht benennen (§ 38 BDSG). Bei allen Fragen zum Datenschutz erreichst du uns unter der E-Mail-Adresse oben.

2. Überblick

  • quadchroma.tech setzt keine Cookies, hat kein Tracking und keine Analysedienste (eine einfache Statistik aus den Protokollen unseres Servers erstellen wir selbst, Abschnitt 4), bindet keine fremden Inhalte ein und lädt Schriften, Skripte und Bilder nur von unserem eigenen Server. Einzige Ausnahme: Klickst du auf der Kaufseite auf „Weiter zur Kasse“, lädt die Seite die Kasse von Paddle (Abschnitt 5).
  • Unsere Formulare (Kündigen, Widerrufen, Kontakt, Testzugang und weitere) senden deine Angaben an unseren eigenen Lizenzserver, nicht an fremde Dienste.
  • Die App QuadChroma schickt uns keine Nutzungsdaten, mit einer Ausnahme: Nach einem Verbindungsversuch übers Internet meldet sie ohne jede Kennung, welcher Weg geklappt hat (Abschnitt 7). Sie fragt einmal täglich unseren Update-Server nach neuen Versionen (Abschnitt 8). Den Lizenzserver kontaktiert sie nur für Test und Lizenz, dazu gehören die Meldungen der Selbstprüfung, und für das Ticket eines Computers (Abschnitt 7). Dieses holt sie, sobald der Computer zu einem QuadChroma-Netz gehört oder an ihm die Fernhilfe an ist, auch wenn die Freigabe aus ist. Mit unserem Vermittlungsserver verbindet sie sich nur in diesen Fällen (Abschnitt 7):
    – an einem Computer, der seinen Bildschirm teilt, solange die Freigabe an ist und er zu einem QuadChroma-Netz gehört, auch wenn ihn jemand anderes aufgenommen hat (Abschnitt 7), oder die Fernhilfe an ist. Gehört er zu keinem Netz und ist die Fernhilfe aus, wie ab Werk, verbindet er sich nicht;
    – als Client, wenn du übers Internet verbindest, also mit einem Internet-Code, mit einem Computer deines QuadChroma-Netzes oder mit einem Computer, mit dem dein Gerät schon verbunden war und der dabei übers Internet erreichbar war, wenn er gerade nicht in deinem lokalen Netz zu sehen ist;
    – wenn die Seite „Computer“ angezeigt wird oder du dort den Stand von Hand abfragst und dort Computer stehen, die übers Internet erreichbar waren oder zu deinem QuadChroma-Netz gehören. Gehört dein Gerät zu einem Netz, fragt die App auch, wenn die Seite „Unterwegs & Netz“ angezeigt wird, und die Verbindung bleibt offen, solange eine dieser beiden Seiten offen ist und du das Fenster benutzt, damit die Anzeige sofort aktuell ist;
    – wenn du einem Netz beitrittst oder ein Gerät per Code aufnimmst.
    Den Lizenzserver fragt ein Client nie.
  • Das Kundenkonto auf lizenz.quadchroma.tech setzt zwei unbedingt erforderliche Cookies (Abschnitt 9).
  • Website, Lizenzserver, Update-Server, Vermittlungsserver und Mailserver laufen auf unserem eigenen Server in Deutschland. Empfänger deiner Daten sind insbesondere STRATO als Hoster und Paddle als Händler, bei einer Verbindung übers Internet außerdem die Gegenstelle, bei der Online-Anzeige Geräte, die deinen Computer kennen, bei „Mein QuadChroma-Netz“ und beim Beitritt per Code die Geräte des Netzes, bei der Fernhilfe die Person, die du hereinlässt, und bei der Übertragung einer Lizenz die neue Inhaberin oder der neue Inhaber (Abschnitt 15).

3. Hosting

Website, Lizenzserver, Update-Server, Vermittlungsserver (relay.quadchroma.tech) und Mailserver laufen auf einem eigenen virtuellen Server, den wir bei der STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, mieten. STRATO verarbeitet die Daten auf diesem Server als Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag (Art. 28 DSGVO), in Rechenzentren in Deutschland. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung von STRATO.

4. Server-Protokolle der Website

Wenn du eine Seite von quadchroma.tech aufrufst, verarbeitet unser Webserver technisch zwangsläufig deine IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, die aufgerufene Adresse (URL), den Statuscode, die übertragene Datenmenge, die zuvor besuchte Seite (Referrer) und die Angaben deines Browsers (User-Agent). Er schreibt diese Angaben in ein Zugriffsprotokoll; Fehlermeldungen landen in einem eigenen Protokoll. Wir nutzen die Protokolle für den Betrieb, zur Fehlersuche, zur Abwehr von Angriffen und für eine einfache Statistik.

Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer funktionierenden und sicheren Website (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Der Webserver beginnt die Protokolle täglich neu und löscht sie spätestens nach 5 Wochen.

Aus den Protokollen ermitteln wir Summen, etwa wie oft Seiten und Downloads abgerufen wurden, wie oft die App je Version nach Updates fragt, von welchen Websites Besucher kamen und mit welcher Art von System und Browser. Die IP-Adresse nutzen wir dabei nur, um Mehrfachabrufe zusammenzufassen und unsere eigenen Geräte herauszurechnen; automatische Abrufe erkennen wir an den Browserangaben. Wir bilden keine Profile und führen die Angaben nicht mit anderen Daten über dich zusammen. Für die Statistik nutzen wir keinen fremden Analysedienst und geben die Protokolle dafür nicht weiter. Die Summen behalten wir. Rechtsgrundlage für die Statistik ist unser berechtigtes Interesse, die Nachfrage einzuschätzen und unser Angebot zu verbessern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

5. Kauf über Paddle

Unsere Lizenzen und Abos verkauft Paddle.com als Händler (Merchant of Record): für Käufer in den USA die Paddle.com Inc., sonst die Paddle.com Market Limited. Für die Daten, die du in der Kasse eingibst, etwa Name, E-Mail-Adresse, Land und Zahlungsdaten, ist Paddle ein eigenständiger Verantwortlicher. Was Paddle damit macht, steht in der Datenschutzerklärung von Paddle (Privacy Notice).

Laden der Kasse. Paddle.js, das Skript der Kasse, lädt die Kaufseite erst, wenn du „Weiter zur Kasse“ klickst. Vorher und auf allen anderen Seiten dieser Website besteht keine Verbindung zu Paddle. Nach dem Klick lädt dein Browser Paddle.js und ein Stylesheet von Servern von Paddle und öffnet die Kasse als eingebettetes Fenster; dabei erhält Paddle unter anderem deine IP-Adresse und die Angaben deines Browsers. Erst in der Kasse kann Paddle eigene Cookies und ähnliche Speicher setzen; dafür ist Paddle verantwortlich. Weitere Skripte von Paddle, etwa für Analyse, lässt die Sicherheitsrichtlinie der Kaufseite nicht zu. Rechtsgrundlage für das Laden der Kasse ist die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf deine Anfrage, denn mit dem Klick beginnst du den Kauf (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Was wir von Paddle erhalten. Nach dem Kauf meldet Paddle ihn an unseren Lizenzserver. Dabei erhalten wir deinen Namen, soweit du ihn angegeben hast, deine E-Mail-Adresse, dein Land sowie Bestell- und Abo-Daten. Davon speichern wir: deine E-Mail-Adresse, die Sprache, die Transaktions-, Kunden-, Preis- und Abo-Nummer von Paddle, ob und welcher Einführungspreis genutzt wurde, beim Abo dessen Stand und das Ende des bezahlten Zeitraums sowie später Erstattungen oder Rückbuchungen. Zahlungsdaten erhalten wir nicht. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags, also die Lieferung und Verwaltung deiner Lizenz (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Drittländer. Paddle verarbeitet Daten nach eigenen Angaben auch außerhalb der EU, etwa im Vereinigten Königreich und in den USA, und stützt Übermittlungen auf Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission oder auf Standardvertragsklauseln (Art. 45, 46 DSGVO). Einzelheiten nennt die Datenschutzerklärung von Paddle.

6. Einführungspreise und Abholung des Lizenzschlüssels

Zähler für die Einführungspreise. Auf der Preis- und der Kaufseite fragt dein Browser nach dem Laden bei unserem Lizenzserver lizenz.quadchroma.tech ab, welcher Einführungspreis gerade gilt, auf der Kaufseite noch einmal, wenn du mehr als eine Minute später zur Kasse gehst oder die letzte Antwort ausgeblieben ist. Die Anfrage enthält keine Angaben über dich und setzt keine Cookies; der Server antwortet nur mit Preisen, Platzzahlen und der Kennung, die die Kasse für den Preis braucht, nie mit Angaben über Personen. Es fallen nur die Protokolldaten aus Abschnitt 7 an. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, dir den aktuellen Preis zu zeigen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Abholung des Schlüssels. Beim Öffnen der Kasse erzeugt dein Browser ein zufälliges Abholtoken und gibt es Paddle mit; Paddle reicht es mit der Kaufmeldung an unseren Lizenzserver weiter, der nur seinen Hash speichert. Nach dem Kauf schickt die Kaufseite die Transaktionsnummer und das Abholtoken an lizenz.quadchroma.tech und zeigt dir den Schlüssel an. So sieht nur der Browser, in dem du gekauft hast, den Schlüssel. Der Server hält ihn rund 24 Stunden zum Abholen bereit, danach in der Datenbank nur noch als Hash. Transaktionsnummer und Abholtoken legt die Kaufseite im Sitzungsspeicher deines Browsers ab (sessionStorage, kein Cookie), damit sie den Schlüssel auch nach einem Neuladen findet; der Eintrag wird beim Schließen des Tabs gelöscht und nach 24 Stunden nicht mehr verwendet. Diese Speicherung ist für die von dir gewünschte Anzeige unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Rechtsgrundlage der Abholung ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

7. Lizenzserver und App

Ohne Lizenz. Als Client, also wenn du nur andere Computer anzeigst und steuerst, und ohne Lizenz oder Test sendet die App nichts an den Lizenzserver. Verbindungen zwischen deinen Computern laufen direkt, in deinem Netz, über dein eigenes VPN oder übers Internet, immer Ende-zu-Ende verschlüsselt. Bild, Ton, Eingaben, Zwischenablage und Dateien laufen nicht über unsere Server, sondern direkt zwischen deinen Computern. Übers Internet hilft unser Vermittlungsserver den Computern nur, sich zu finden (Absätze unten). Ein Computer mit eingeschalteter Freigabe kündigt sich im lokalen Netz mit Gerätename und Geräte-ID an, damit deine anderen Computer ihn finden; diese Ankündigung bleibt in deinem lokalen Netz.

Test. Startest du den 7-Tage-Test, sendet die App die gehashte Geräte-ID, die Plattform (Mac oder Windows), die App-Version und ihre Hauptversion, aber keinen Namen und keine E-Mail-Adresse. Der Server merkt sich Geräte-Hash, Plattform, Hauptversion und Testzeitraum, damit der Test je Gerät und Hauptversion nur einmal läuft. Unter Windows schickt die App dabei zusätzlich einen Hardware-Prüfwert. Das ist ein SHA-256-Hash mit einem festen, QuadChroma-eigenen Zusatz über die Hardware-Kennung deines Computers aus dem BIOS (SMBIOS-UUID); die Kennung selbst verlässt deinen Computer nicht. Der Server speichert nicht diesen Prüfwert, sondern nur einen daraus mit einem geheimen Schlüssel des Servers gebildeten Hash (HMAC), zusammen mit deinem Test, und löscht ihn mit ihm, 24 Monate nach dem Testbeginn. So läuft der Test je Computer und Hauptversion nur einmal, auch wenn Windows neu installiert wird. Kann die App die Kennung nicht lesen oder ist sie ein bekannter Ersatzwert, den viele Computer tragen, speichert der Server nichts davon; dann zählt wie bisher nur die gehashte Geräte-ID. Den Prüfwert enthält auch die Testdatei auf deinem Computer. Wie die gehashte Geräte-ID ist er pseudonym. Den Anfang des HMAC schreibt der Lizenzdienst in einigen Fällen in sein Protokoll (Absatz „Protokolle.“), etwa wenn der Test auf derselben Hardware schon verbraucht ist. Melden fünf oder mehr Geräte denselben Wert, schickt uns der Server höchstens einmal am Tag eine E-Mail mit diesem Anfang, damit wir eine Kennung, die viele Computer tragen, ausnehmen können. Den Text dieser E-Mail löscht der Lizenzdienst bei sich, sobald sie verschickt ist, spätestens nach drei Tagen; in unserem Postfach bewahren wir sie wie Anfragen 3 Jahre nach Abschluss auf (Abschnitt 12). Nehmen wir eine solche Kennung aus, steht dieser Anfang in den Einstellungen des Servers, solange wir sie ausnehmen. Am Mac schickt die App keinen Hardware-Prüfwert. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, Missbrauch des kostenlosen Tests zu verhindern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Lizenz. Beim Aktivieren sendet die App den Lizenzschlüssel, die gehashte Geräte-ID, die Plattform (System), den Gerätenamen, wie er in QuadChroma angezeigt wird, die App-Version und die Hauptversion. Der Server antwortet mit einer signierten Lizenzdatei und einem zufälligen Gerätegeheimnis, das auf deinem Computer und als Hash auf dem Server liegt. Etwa alle 7 Tage, in den ersten 14 Tagen nach dem Kauf täglich, bestätigt ein Computer seine Lizenz mit Lizenznummer, gehashter Geräte-ID, Gerätegeheimnis, Gerätename und Version. Beim Abmelden und beim Umziehen auf einen neuen Computer sendet die App die dafür nötigen Angaben derselben Art. Jede Anfrage trägt die Kennung QuadChroma/<Version> (<Plattform>). Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Lizenzvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Ohne diese Angaben lassen sich die zwei Geräteplätze nicht verwalten. Testlizenzen, die wir zum Beispiel für die Presse ausstellen, behandeln wir genauso.

Gehashte Geräte-ID. Die App liest die Kennung, die macOS oder Windows für den Computer führt, und bildet daraus mit einem festen, QuadChroma-eigenen Zusatz einen SHA-256-Hash. Nur dieser Hash verlässt den Computer; er lässt sich nicht mit anderen Diensten verknüpfen, die dieselbe Kennung verwenden. Bei einem Test unter Windows schickt die App außerdem einen Hardware-Prüfwert; auch er ist nur ein Hash, gebildet aus einer anderen Kennung (Absatz „Test.“).

Anmeldung beim Vermittlungsserver. Einen eigenen Schalter dafür gibt es nicht. Ein Computer meldet sich bei unserem Vermittlungsserver relay.quadchroma.tech an und hält die Verbindung offen, solange alles davon zutrifft: Die Freigabe ist an, er hat ein gültiges Ticket, also eine Lizenz oder einen laufenden Test (Absatz „Ticket.“), und er teilt in einem QuadChroma-Netz seinen Bildschirm oder die Fernhilfe ist an (Absatz „Fernhilfe.“). Gehört ein Computer zu keinem Netz und ist die Fernhilfe aus, wie ab Werk, meldet er sich nicht an. Während der Anmeldung kennt der Server die öffentliche Adresse des Computers, seinen öffentlichen Geräteschlüssel, einen Prüfwert davon und den daraus berechneten Internet-Code, die App-Version, die er nur mit der Mindestversion vergleicht, sein Ticket und, wenn der Computer zu einem Netz gehört, die zufällige Netzkennung (Absatz „Mein QuadChroma-Netz.“). Meldet sich ein Computer ohne Netzkennung an, ist bei ihm die Fernhilfe an; das kann der Server also erkennen. Das alles hält er nur im Arbeitsspeicher. Fällt eine der Bedingungen weg oder trennt sich der Computer, ist es sofort weg, spätestens nach zwei Minuten. Von den Angaben über einen Computer hält er außerhalb des Arbeitsspeichers nur einen Eintrag in der Sperrliste, wenn wir dessen Schlüssel gesperrt haben (Absatz „Sperrliste der Vermittlung.“). Was er protokolliert, beschreibt der Absatz „Protokolle der Vermittlung.“

Sperrliste der Vermittlung. Kann jemand die Schlüssel eines deiner Computer kopiert haben, sperren wir auf deine Bitte seinen alten Schlüssel bei unserem Vermittlungsserver (Abschnitt 20, „Verlorene oder kopierte Schlüssel.“). Dafür schickst du uns von der E-Mail-Adresse deiner Lizenz deine Lizenznummer und die Ticketdatei des alten Schlüssels aus dem Ordner von QuadChroma, später auch die neue Geräte-ID oder den neuen Internet-Code des Computers; wie das geht, schreiben wir dir. Fehlt die Ticketdatei, genügt die Zeile dieses Computers aus der Liste der gekoppelten Computer eines anderen deiner Geräte (Name, Geräte-ID, öffentlicher Schlüssel und Adresse). Ebenso genügt in der Regel sein Eintrag in der Mitgliederliste oder unter den entfernten Geräten eines Geräts deines Netzes (Punkte „Mitgliederliste.“ und „Entfernte Geräte.“). Die Ticketdatei enthält nur das Ticket mit unserer Signatur (Absatz „Ticket.“); weder sie noch diese Einträge enthalten etwas Geheimes. Wir sperren erst, wenn der alte Computer von deiner Lizenz abgemeldet ist und dein Computer einen neuen Schlüssel hat, also nur für einen Computer, den du weiter nutzt, nicht etwa für einen gestohlenen. Dann speichern wir auf dem Vermittlungsserver einen Hashwert des alten öffentlichen Schlüssels. Der Server weist jede Anmeldung mit diesem Schlüssel ab und trennt eine bestehende sofort, auch die deines Computers, falls er diesen Schlüssel doch noch nutzt (etwa der Dienst unter Windows, wenn du nur neu installiert hast).

In unserem Support legen wir dazu mit deiner ersten Nachricht einen Vermerk ohne Namen und E-Mail-Adresse an. Sperren wir, enthält er unsere Fallnummer, den Hashwert, die Lizenznummer, den Tag der Sperre, den Tag des Abmeldens und die Fristen für Aufhebung und Löschung. Den Hashwert auf dem Server und im Vermerk, die Lizenznummer und diese Tage löschen wir, wenn wir die Sperre aufheben. Das tun wir in der Regel 31 Tage nach der Sperre, wenn du uns bis dahin nichts Neues meldest, spätestens nach 24 Monaten. Bevor wir die Sperre aufheben, sehen wir in unserem Lizenzserver nach, welche Geräte auf deiner Lizenz stehen: Steht dort eins, das wir nicht als deins notiert haben, oder zählt der Lizenzserver für die letzten 90 Tage mehr Gerätewechsel oder bei deinen Geräten mehr Aktivierungen, als wir zuletzt notiert haben, fragen wir dich zuerst. Wird nach der Sperre ein fremdes Gerät oder eine fremde Aktivierung von deiner Lizenz entfernt, heben wir die Sperre frühestens 31 Tage danach auf. Nach 24 Monaten heben wir die Sperre aber in jedem Fall auf, auch wenn diese 31 Tage dann noch nicht vorbei sind oder etwas ungeklärt ist; das schreiben wir dir vorher an die E-Mail-Adresse deiner Lizenz. Nach der Aufhebung bleiben vom Vermerk nur unsere Fallnummer und der Tag der Aufhebung; auch sie löschen wir 12 Monate danach.

Den Vermerk führen wir in unserem Support. Dort liegen bis zur Aufhebung auch die Angaben, die du uns dafür geschickt hast (Lizenznummer, Ticketdatei bzw. Zeile oder Eintrag, neue Geräte-ID oder neuer Internet-Code). Für die Prüfung vor dem Aufheben notieren wir dort außerdem den Anfang der gehashten Geräte-ID jedes Geräts, das beim Sperren auf deiner Lizenz steht und zu dir gehört (im Zweifel fragen wir dich), wie viele Gerätewechsel deine Lizenz in den 90 Tagen davor hatte, wie viele Aktivierungen diese Geräte haben und wie viele übrige Geräte auf deiner Lizenz stehen. Ändert sich danach etwas, etwa weil du ein Gerät als deins bestätigst, ein fremdes Gerät dazukommt, ein fremdes Gerät oder eine fremde Aktivierung entfernt wird oder wir ein Gerät für dich abmelden, notieren wir den neuen Stand, beim Entfernen und Abmelden auch den Tag. Wenn wir die Sperre aufheben, löschen wir all das dort. Deine Nachricht selbst behandeln wir wie andere E-Mails an uns (Abschnitt 12). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (deine Bitte) und lit. f (Schutz deines Zugangs vor Missbrauch).

Sperren wir nicht, gilt dasselbe, nur löschen wir deine Angaben, sobald der Fall erledigt ist, spätestens 30 Tage nach deiner letzten Nachricht. Vom Vermerk bleiben danach nur unsere Fallnummer und der Tag des Abschlusses; auch sie löschen wir 12 Monate danach. Melden wir auf deine Bitte einen Computer für dich von deiner Lizenz ab (Abschnitt 20), notieren wir zu deinen Angaben auch den Anfang seiner gehashten Geräte-ID (Absatz „Gehashte Geräte-ID.“) und löschen ihn mit ihnen, bei einer Sperre also erst, wenn wir sie aufheben. Unser Lizenzserver vermerkt dieses Abmelden außerdem in seinem Verwaltungsprotokoll mit der Lizenznummer, diesem Anfang und dem Zeitpunkt und löscht den Eintrag nach 90 Tagen (Abschnitt 16).

Aufnahme in ein Netz. In der App kommt ein Computer auf zwei Wegen in ein QuadChroma-Netz: mit einem Beitrittscode oder beim Verbinden in eurem lokalen Netz, auch über ein VPN, über das Häkchen am steuernden Gerät. Für das Häkchen braucht es in derselben Sitzung das Passwort des Computers oder ein „Zulassen“ an ihm, und der Computer darf noch zu keinem Netz gehören; solange an ihm „Hilfe erlauben“ eingeschaltet ist, geht das nicht. Wer das Passwort deines Computers kennt oder wem du an ihm „Zulassen“ gibst, kann ihn also in sein Netz aufnehmen. Ab dann können die Geräte dieses Netzes deinen Computer von überall ohne Passwort erreichen, sehen und steuern, sobald die Freigabe an ist; dafür meldet er sich wie oben beim Vermittlungsserver an, und die Geräte des Netzes sehen, wann er online ist. Ein so aufgenommener Computer kann selbst zunächst keine anderen Computer des Netzes steuern. Danach zeigt er dir an, von welchem Gerät, wann und auf welchem Weg er aufgenommen wurde, bis du das bestätigst oder rückgängig machst. Rückgängig machen heißt: Dein Computer verlässt das Netz, das aufnehmende Gerät wird aus seiner Liste „Zugelassene Geräte“ gestrichen, und die App ersetzt ein Zufallspasswort durch ein neues; ein festes Passwort bleibt. Unter „Unterwegs & Netz“ kannst du ein Netz, das die App dort anzeigt, jederzeit verlassen; danach meldet sich dein Computer nicht mehr an, solange die Fernhilfe aus ist. Unter Windows mit dem Dienst von QuadChroma gibt es dazu eine Ausnahme (Punkt „Dienst entfernen und wieder einrichten.“).

Verbindungsaufbau. Verbindest du dich übers Internet, schickt die App dem Server den Internet-Code des Computers oder einen Prüfwert seines öffentlichen Schlüssels. Dazu kommt eine verschlüsselte Nachricht an den Computer, die nur der Computer lesen kann. Deinen Geräteschlüssel erfährt der Server dabei nicht. Die App nutzt für jede Anfrage einen neuen Wegwerfschlüssel. Der Computer bekommt deine Anfrage zuerst ohne deine Adresse. Er sieht nur ein Kürzel davon, das täglich wechselt, damit er wiederholte Anfragen bremsen kann. Erst wenn der Computer zustimmt, teilt der Server beiden Seiten die öffentlichen Adressen der Gegenseite mit. Geräten seines Netzes stimmt er ohne Frage zu, ob die Fernhilfe an ist oder nicht (Absatz „Aufnahme in ein Netz.“); allen anderen, auch einem Gerät, das schon in seiner Liste „Zugelassene Geräte“ steht, nur, solange an ihm die Fernhilfe an ist, und dann nur, wenn dein Gerät dort noch als Gast der Fernhilfe gilt oder, solange sie neue Verbindungen annimmt, das Passwort des Computers stimmt oder jemand an ihm „Zulassen“ klickt (Absätze „Fernhilfe.“ und „Gäste der Fernhilfe.“). Dafür schicken beide Geräte kurze Prüfanfragen an den Server. Danach verbinden sich die Computer direkt. Über die verschlüsselte Strecke nennt der Computer deinem Gerät außerdem seine Adressen im lokalen Netz; der Server kann sie nicht lesen. Die öffentliche Adresse des anfragenden Geräts kennt der Server für diese Anfrage höchstens zwei Minuten.

Mein QuadChroma-Netz. Gehört ein Computer zu deinem QuadChroma-Netz (in der App „Mein Netz“), meldet er bei der Anmeldung zusätzlich eine zufällige Netzkennung und einen verschlüsselten Eintrag mit Name, System und Version. Lesen können ihn nur Geräte, die den Schlüssel des Netzes haben (Abschnitt 20). Der Server sieht, welche angemeldeten Computer zum selben Netz gehören, und die Adresse, von der Geräte des Netzes die Liste abrufen.

Live-Stand. Solange auf einem Gerät des Netzes die Seite „Computer“ oder „Unterwegs & Netz“ offen ist und du das Fenster benutzt, hält die App eine Verbindung zum Server offen. Meldet sich ein Computer des Netzes an oder ab, schickt der Server die aktuelle Liste sofort über diese Verbindung. Die übrigen Seiten der App halten dafür keine Verbindung und zeigen den letzten Stand. Für Geräte ohne offene Seite bewahrt der Server nichts auf. Die Adresse des Geräts kennt der Server zusammen mit der Netzkennung nur für die Dauer dieser Verbindung, höchstens 10 Minuten; ist die Seite dann noch offen, baut die App eine neue auf. Ist das Fenster minimiert, ausgeblendet oder verdeckt oder benutzt du es 10 Minuten lang nicht, endet die Verbindung.

Anwesenheit. So sehen alle Geräte deines Netzes, wann jeder Computer des Netzes online ist, also eingeschaltet, mit Freigabe und beim Server angemeldet. Gehören Computer mehrerer Personen zu einem Netz, etwa in der Familie oder im Büro, sehen diese Personen das gegenseitig. Einen Verlauf, etwa „zuletzt online“, führt der Server nicht. Ein Gerät, das aus dem Netz entfernt wurde, den Schlüssel des Netzes aber noch hat, kann die Einträge weiter lesen und die Anwesenheit weiter sehen, bis das Netz wie in Abschnitt 20 beschrieben erneuert ist, bei Computern, die das erneuerte Netz noch nicht haben, auch danach. Ist es ein Computer, kann er sich damit auch weiter im Netz anmelden; die Geräte des Netzes sehen dann ebenso lange, wann er online ist, mit Name, System und Version. Außerdem kann jedes Gerät, das den öffentlichen Schlüssel deines Computers kennt, abfragen, ob er gerade angemeldet ist (Absatz „Online-Anzeige.“).

Der Server hält all das nur im Arbeitsspeicher. Meldet sich der letzte Computer des Netzes ab, ist alles weg, spätestens nach zwei Minuten. Den Schlüssel des Netzes bekommt der Server nie; er bleibt auf deinen Geräten.

Online-Anzeige. Wird die Seite „Computer“ angezeigt, höchstens einmal pro Minute, oder fragst du dort den Stand von Hand ab, fragt die App unseren Server, ob bestimmte Computer gerade bei ihm angemeldet sind: solche, mit denen dein Gerät schon verbunden war, die dabei übers Internet erreichbar waren, etwa während einer Fernhilfe, und die gerade nicht in deinem lokalen Netz zu sehen sind. Einen Computer, den sie nur über die Fernhilfe erreicht hat, merkt sie sich dafür nur, solange die Verbindung mit ihm besteht (endet die App unerwartet, entfernt sie ihn beim nächsten Start); nach dem Ende der Fernhilfe fragt sie ihn also nicht mehr ab. Sie schickt dafür nur Prüfwerte der öffentlichen Geräteschlüssel. Der Server antwortet mit „angemeldet“ oder „nicht angemeldet“ und merkt sich die Frage nicht. Wer den öffentlichen Schlüssel deines Computers kennt, kann so sehen, ob er gerade angemeldet ist, also eingeschaltet, mit Freigabe und in einem QuadChroma-Netz oder mit eingeschalteter Fernhilfe. Technisch kann das auch jemand abfragen, der selbst nicht hereinkommt, etwa jemand, der dir früher über die Fernhilfe geholfen hat. Wo dein Computer steht, sieht er nicht. Einen Verlauf, etwa „zuletzt online“, gibt es nicht.

Beitritt per Code. Nimmst du ein Gerät per Code auf, verbinden sich beide Geräte mit einem kurzlebigen Treffpunkt auf unserem Server. Er reicht einige Nachrichten live zwischen ihnen weiter, die er nicht auswerten kann, und speichert keine davon; der eigentliche Inhalt ist verschlüsselt. Den geheimen Teil des Codes bekommt der Server nicht. Er sieht nur die Kanalnummer des Codes und die Adressen der beiden Geräte. Der Treffpunkt ist nach dem Beitritt weg, spätestens nach zehn Minuten.

Fernhilfe. Mit der Fernhilfe lässt du jemanden übers Internet an deinen Computer, der nicht zu deinem Netz gehört, etwa damit dir jemand hilft. Ab Werk ist sie aus. Du schaltest sie an deinem Computer auf eine von zwei Arten ein:

  • „Hilfe erlauben“ (bis Ende): Neue Verbindungen über die Fernhilfe nimmt dein Computer nur 60 Minuten lang an. Eine laufende Hilfe trennt er am Ende dieser 60 Minuten nicht. Über die Fernhilfe kommt danach aber niemand Neues mehr herein, auch nicht mit deinem Passwort oder „Zulassen“; nur ein Gast der Fernhilfe (Absatz „Gäste der Fernhilfe.“) kommt nach einer Trennung innerhalb von 10 Minuten ohne neue Frage zurück. „Hilfe erlauben“ endet, wenn du sie ausschaltest oder wenn sich ein Gast getrennt hat und danach 10 Minuten lang kein Gast mehr verbunden war; nach den 60 Minuten endet sie außerdem, sobald über die Fernhilfe niemand mehr verbunden ist und kein Gast mehr zurückkommen kann. Ein Gerät aus der Liste „Zugelassene Geräte“ ist dabei kein Gast: Trennt es sich in den 60 Minuten, endet „Hilfe erlauben“ deshalb nicht früher. Wie lange sie noch neue Verbindungen annimmt, zeigt dir die App an deinem Computer, danach „läuft · keine neuen Verbindungen“. Läuft gerade keine Hilfe, zeigt sie dort 5 Minuten vor dem Ende dieser Zeit einen Hinweis („Fernhilfe nimmt noch 5 min neue Verbindungen an.“). Verbindet sich gerade dann jemand, kann auch sein Gerät den Hinweis zeigen; es bekommt dafür von deinem Computer nur die Restzeit in Minuten. Neu starten oder verlängern kannst du sie nur an deinem Computer, wenn niemand Fremdes mehr verbunden ist.
  • „Dauerhaft“: nur mit einem festen Passwort und ohne zeitliche Grenze, bis du sie ausschaltest.

Beide Arten enden außerdem, wenn sich dein Passwort ändert, während jemand über die Fernhilfe verbunden ist. Unter Windows mit dem Dienst von QuadChroma endet „Dauerhaft“ auch, wenn du dich bei Windows abmeldest, den Benutzer wechselst oder der Computer neu startet; startet nur der Dienst neu, etwa bei einem Update, während du angemeldet bist und die App läuft, läuft „Dauerhaft“ in der Regel weiter. Ob die Fernhilfe an ist und bis wann sie neue Verbindungen annimmt, speichert die App in ihren Einstellungen auf deinem Computer (unter Windows mit dem Dienst von QuadChroma in denen des Dienstes), damit diese Grenze auch nach einem Neustart gilt. Ein Neustart deines Computers oder von QuadChroma beendet „Hilfe erlauben“ in den 60 Minuten deshalb nicht, am Mac und unter Windows ohne den Dienst auch „Dauerhaft“ nicht. Wer dein Passwort kennt, kommt nach einem Neustart wieder herein, solange die Fernhilfe neue Verbindungen annimmt – sobald QuadChroma an deinem Computer wieder läuft, unter Windows mit dem Dienst von QuadChroma erst, wenn du dich wieder angemeldet hast. Die 10 Minuten nach der Trennung eines Gastes zählen nach einem Neustart erst ab der nächsten Trennung eines Gastes; kommt keiner mehr, endet „Hilfe erlauben“ nach den 60 Minuten. Nach den 60 Minuten endet „Hilfe erlauben“ mit einem Neustart deines Computers, am Mac und unter Windows ohne den Dienst auch mit einem Neustart von QuadChroma.

Wer über die Fernhilfe hereinkommt, braucht dein Passwort oder ein „Zulassen“ an deinem Computer, auch ein Gerät, das schon in der Liste „Zugelassene Geräte“ deines Computers steht, aber nicht zu deinem Netz gehört, wenn es über unseren Vermittlungsserver kommt (das verbindende Gerät zeigt dann „Über Fernhilfe – dort braucht es das Passwort oder ‚Zulassen‘.“). Ist die Fernhilfe aus oder nimmt sie keine neuen Verbindungen mehr an, kommt ein solches Gerät über unseren Vermittlungsserver gar nicht herein. Ohne unseren Vermittlungsserver, etwa in deinem lokalen Netz, kommt ein Gerät aus dieser Liste ohne neue Frage herein, ob die Fernhilfe an ist oder nicht. Ohne neue Frage kommen außerdem die Geräte deines Netzes herein, von überall (Absatz „Aufnahme in ein Netz.“), und ein Gast der Fernhilfe, solange er als Gast gilt (Absatz „Gäste der Fernhilfe.“).

Endet die Fernhilfe, trennt dein Computer jede Verbindung, die nur über sie zustande kam, auch die eines Geräts aus der Liste „Zugelassene Geräte“, das über unseren Vermittlungsserver kam und nicht zu deinem Netz gehört. Solange die Fernhilfe an ist, meldet sich dein Computer beim Vermittlungsserver an, auch wenn er zu keinem Netz gehört (Absatz „Anmeldung beim Vermittlungsserver.“). Wer den Internet-Code oder den öffentlichen Schlüssel deines Computers kennt, etwa ein Gerät, das schon einmal mit ihm verbunden war, kann dabei sehen, dass er erreichbar ist und Fernhilfe annimmt. Den Verbindungsaufbau vermittelt der Server wie im Absatz „Verbindungsaufbau.“ beschrieben; die öffentlichen Adressen beider Seiten kennt er dabei höchstens zwei Minuten. Bild, Ton, Eingaben, Zwischenablage und Dateien laufen auch bei der Fernhilfe nicht über unsere Server, sondern direkt zwischen den beiden Geräten.

Gäste der Fernhilfe. Wer über die Fernhilfe übers Internet hereingekommen ist, ist Gast, sofern sein Gerät nicht schon in der Liste „Zugelassene Geräte“ steht. Als Gast führt ihn dein Computer nur in einer Gästeliste im Arbeitsspeicher (unter Windows mit dem Dienst von QuadChroma im Dienst, sonst in der App), und zwar nur mit dem öffentlichen Schlüssel seines Geräts, dem Zeitpunkt seiner Zulassung bzw. letzten Trennung und der Zahl seiner offenen Verbindungen. Im Protokoll steht seine Verbindung wie jede andere (Absatz „Daten nur auf deinen Geräten.“). Ebenso nur Gast ist, wer in deinem lokalen Netz, auch über ein VPN, mit deinem Passwort oder mit „Zulassen“ hereinkommt, während „Hilfe erlauben“ an ist, sofern sein Gerät nicht schon in der Liste „Zugelassene Geräte“ steht. So kann sich ein Gast nach einer kurzen Unterbrechung ohne neue Frage wieder verbinden, auch nach den 60 Minuten von „Hilfe erlauben“; neu herein kommt dann auch in deinem lokalen Netz niemand mehr. Ein Gast gilt nur, solange die Fernhilfe an ist, und höchstens 10 Minuten nach seiner letzten Trennung. Die Gästeliste ist sofort leer, wenn die Fernhilfe endet, wenn sich das Passwort ändert, wenn du das Netz erneuerst, wenn du dich bei Windows bzw. macOS abmeldest, am Mac und unter Windows mit dem Dienst von QuadChroma auch, wenn du den Benutzer wechselst, und beim Neustart. Gäste trägt QuadChroma nie in die Liste „Zugelassene Geräte“ ein.

Wann ein Gerät zugelassen bleibt. Kein Gast ist, wer in deinem lokalen Netz, auch über ein VPN, mit „Zulassen“ oder mit deinem Passwort hereinkommt, solange „Hilfe erlauben“ nicht eingeschaltet ist, also auch bei „Dauerhaft“. Sein Gerät trägt dein Computer wie jedes andere in die Liste „Zugelassene Geräte“ ein. Über einen Tunnel auf deinem Computer selbst, etwa per SSH, tut er das nach Passwort oder „Zulassen“ immer, auch während „Hilfe erlauben“. Ohne unseren Vermittlungsserver, etwa in deinem lokalen Netz, kommt ein so eingetragenes Gerät dann ohne neue Frage wieder herein, bis du es dort entfernst. Soll dein Computer dabei per Häkchen in das Netz des anderen Geräts kommen und wählt dieses nach dem „Zulassen“ „Kein Code gesehen“ oder einen falschen Code, nimmt dein Computer den eben angelegten Eintrag wieder heraus. Das kann er nur, wenn ihm die App des anderen Geräts das meldet. Kommt diese Meldung nicht an, etwa weil die Verbindung schon getrennt ist, bleibt der Eintrag; entferne ihn dann selbst. Ein Gerät, das schon vorher in der Liste stand, bleibt in jedem Fall darin.

Zugang wieder nehmen. Um jemandem den Zugang über QuadChroma wieder zu nehmen, schalte die Fernhilfe aus, entferne aus der Liste „Zugelassene Geräte“ (im Menü am QuadChroma-Symbol) seine Geräte und jedes, das du nicht sicher zuordnen kannst, und ändere ein festes Passwort. Sieh außerdem unter „Unterwegs & Netz“ nach, welches Netz die App dort zeigt und, soweit sie sie zeigt, welche Geräte darin stehen; ist es nicht dein Netz, verlasse es dort. Unter Windows mit dem Dienst von QuadChroma zeigt die App Geräte aus ihrer älteren Liste „Zugelassene Geräte“, die nicht auch in der Liste des Dienstes stehen, auf der Seite „Dieser PC“ unter „Zugriff vor der Anmeldung“ ohne Häkchen; kreuze dort kein Gerät an, das du nicht sicher zuordnen kannst. Gilt diese ältere Liste wieder, weil der Dienst entfernt wurde, prüfe sie dann im Menü ebenso (Punkt „Dienst entfernen und wieder einrichten.“). Gehe außerdem vor wie in Abschnitt 20 beschrieben („Verlorene oder kopierte Schlüssel.“).

Endet die Fernhilfe, ersetzt die App ein Zufallspasswort durch ein neues. Ein festes Passwort bleibt, außer es hat sich geändert, während jemand über die Fernhilfe verbunden war; dann ersetzt die App auch dieses durch ein Zufallspasswort.

Was jemand während der Fernhilfe auf deinem Bildschirm sieht oder tut, läuft Ende-zu-Ende verschlüsselt direkt zwischen den beiden Geräten. Wir erhalten davon nichts. Lass nur Menschen an deinen Computer, denen du vertraust. Wir verlangen nie unaufgefordert Zugriff auf deinen Computer. Hilfst du mit QuadChroma anderen, etwa beruflich, tust du das nicht in unserem Auftrag; für die Daten, die du dabei siehst, bist du bzw. deine Firma verantwortlich.

Ticket. Damit der Vermittlungsserver nur Computer mit Lizenz oder laufendem Test annimmt, holt die App ein Ticket beim Lizenzserver, sobald der Computer zu einem QuadChroma-Netz gehört oder an ihm die Fernhilfe an ist, und erneuert es rechtzeitig, auch wenn die Freigabe aus ist. Unter Windows mit dem Dienst von QuadChroma tut das auch der Dienst, solange die Freigabe an ist. Mit einer Lizenz sendet sie dafür dieselben Angaben wie bei der Bestätigung der Lizenz, aber ohne Gerätenamen. Im Test sendet sie die gehashte Geräte-ID, die App-Version und die Hauptversion. In beiden Fällen kommt der öffentliche Geräteschlüssel des Computers dazu. Der Lizenzserver prüft das und signiert das Ticket. Das Ticket speichert er nicht. Vom öffentlichen Schlüssel speichert er einen Prüfwert, zusammen mit der gehashten Geräte-ID, der Hauptversion und dem Zeitpunkt des ersten und des letzten Tickets. So gibt es Tickets für einen Test nur für die Schlüssel dieses Tests und keine für einen Schlüssel, für den er schon ein Ticket mit einer Lizenz vermerkt hat, die diese Hauptversion umfasst (ein Abo umfasst alle). Im Test löscht er diese Angaben mit dem Test, spätestens 24 Monate nach dem ersten Ticket, mit einer Lizenz 24 Monate nach dem letzten Ticket. Rechtsgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse, Missbrauch des kostenlosen Tests zu verhindern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wie jede Anfrage steht sie im Protokoll des Lizenzdienstes nur mit Lizenznummer, gekürzter Geräte-ID und Ergebnis (Absatz „Protokolle.“). Das Ticket enthält den öffentlichen Schlüssel, ob Lizenz oder Test, seine Gültigkeit (höchstens 30 Tage, im Test bis zu dessen Ende) und ein Platzkennzeichen. Der Lizenzserver bildet es mit einem geheimen Schlüssel aus der gehashten Geräte-ID; der Vermittlungsserver kann daraus weder Gerät noch Lizenz ablesen. Das Ticket liegt auf deinem Computer.

Ältere Versionen. Diese Erklärung beschreibt QuadChroma ab Version 1.1.0. Versionen davor nutzen unseren Vermittlungsserver nicht, holen kein Ticket und schicken keinen Hardware-Prüfwert.

Zähler. Nach einem Verbindungsversuch übers Internet meldet die App ohne jede Kennung, welcher Weg geklappt hat und wie lange es ungefähr dauerte. Wir nutzen das nur, um Störungen des Verbindungsaufbaus zu erkennen und zu beheben. Der Server zählt nur Summen, etwa wie viele Computer angemeldet waren und wie viele Verbindungen auf welchem Weg zustande kamen, und fasst sie einmal pro Woche für uns zusammen. Auf dich oder dein Gerät lassen sich die Summen nicht zurückführen.

Protokolle der Vermittlung. Der Vermittlungsserver schreibt keine Adressen und keine Schlüssel in sein Protokoll, nur Fehlerarten und die Zählerstände. Das Zugriffsprotokoll von relay.quadchroma.tech enthält wie bei lizenz.quadchroma.tech keine IP-Adresse. Nur seltene schwere Fehlermeldungen des Webservers können eine Adresse enthalten. Beide Protokolle werden spätestens nach 5 Wochen gelöscht.

Daten nur auf deinen Geräten. Einiges speichert QuadChroma nur auf deinen Geräten. Wir bekommen es nicht, außer du schickst uns selbst etwas davon, etwa für eine Sperre (Absatz „Sperrliste der Vermittlung.“). Was davon auch für die Vermittlung, deinen Test oder deine Lizenz nötig ist, etwa Name und Schlüssel eines Computers oder deine Lizenznummer, kennen unsere Server nur so, wie in diesem Abschnitt beschrieben.

  • Mitgliederliste. Jedes Gerät deines Netzes führt eine Liste der Mitglieder mit Gerätename, öffentlichem Geräteschlüssel, System, seit wann das Gerät im Netz ist, woher der Eintrag stammt, ob das Gerät seinen Bildschirm teilt und ob es auch andere Computer des Netzes steuern darf, ob es per Häkchen aufgenommen wurde, gegebenenfalls einer Kurzkennung eines zweiten Schlüssels desselben Computers und technischen Angaben zum Abgleich. Der Gerätename ist der Name, den das Gerät in QuadChroma trägt; er kann deinen Namen oder den einer anderen Person enthalten, etwa „Annas Laptop“. Die Geräte gleichen die Liste untereinander ab, wenn sie miteinander verbunden sind, Ende-zu-Ende verschlüsselt und nie über unseren Server. Verlässt ein Gerät das Netz oder macht es seine Aufnahme rückgängig, während es mit einem anderen Gerät des Netzes verbunden ist, löscht dieses seinen Eintrag; die übrigen Geräte behalten ihn. Wird ein Gerät entfernt, zeigen die Geräte des Netzes es nicht mehr an, sobald sie davon wissen, mit einer Ausnahme (Punkt „Entfernte Geräte.“). Seinen Eintrag behalten sie gespeichert; das Gerät, das es entfernt hat, löscht ihn beim Erneuern des Netzes. Ein entferntes Gerät behält seine Liste. Eine feste Frist gibt es für diese Einträge nicht. Sicher gelöscht ist die Liste auf einem Gerät erst, wenn es einem anderen Netz beitritt oder du dort die Ordner von QuadChroma löschst; das gilt auch, wenn dein Gerät selbst das Netz verlässt (siehe unten).
  • Per Code aufgenommene Geräte. Nimmst du an deinem Gerät ein anderes per Beitrittscode in dein Netz auf, kommt dieses erst in die Mitgliederlisten, sobald es einmal mit einem Gerät deines Netzes verbunden war. Bis dahin merkt sich dein Gerät seinen Gerätenamen, den Zeitpunkt der Aufnahme und technische Angaben zum Abgleich und zeigt es dir unter „Unterwegs & Netz“ als noch nie verbunden. Diese Angaben bleiben nur auf deinem Gerät. Es löscht sie, wenn du den Eintrag entfernst, und sonst in der Regel, sobald das neue Gerät in der Mitgliederliste deines Geräts steht; hat sich das neue Gerät vorher umbenannt oder ist sein Name dort nicht eindeutig, bleiben sie bis zum Entfernen. Verlässt du das Netz, löscht es alle. Erneuerst du das Netz, tritt dein Gerät einem anderen bei oder verlässt es das Netz von selbst, gelten sie nicht mehr; dein Gerät löscht sie dann, sobald das Fenster von QuadChroma das nächste Mal offen ist. Gemerkt werden höchstens 16 solche Geräte; darüber fällt das älteste weg. Ganz aus deinem Netz entfernt ist ein solches Gerät erst, wenn du beim Entfernen auch das Netz erneuerst (Abschnitt 20).
  • Aufnahme-Vermerk. Auf einem Computer, den jemand per Häkchen aufgenommen hat, steht in der Mitgliederliste außerdem, von welchem Gerät (Name und Schlüssel), wann und auf welchem Weg er aufgenommen wurde, bei „Zulassen“ auch der Vergleichscode dieser Verbindung, den dir die Mitteilung zur Aufnahme zeigt. Der Vergleichscode ist eine Zahl, die bei jedem Verbindungsaufbau neu entsteht und die die App zum Vergleich anzeigt, beim „Zulassen“ auf beiden Geräten; er gilt nur für diesen einen Verbindungsaufbau. Dieser Vermerk bleibt samt Vergleichscode auch gespeichert, nachdem du die Aufnahme bestätigt hast.
  • Austritt von selbst. Ein entfernter Computer verlässt das Netz von selbst, sobald sich das Gerät, das ihn entfernt hat, wieder mit ihm verbindet. Das geschieht nur, wenn das entfernende Gerät in der Liste „Zugelassene Geräte“ des entfernten Computers steht, im Netz andere Computer steuern darf und nicht selbst per Häkchen aufgenommen wurde und wenn das Netz seitdem nicht erneuert wurde. Der entfernte Computer löscht dann den Schlüssel des Netzes (seine Liste bleibt liegen wie beim Verlassen des Netzes), trägt das entfernende Gerät aus seiner Liste „Zugelassene Geräte“ aus, sodass es danach wieder Passwort oder „Zulassen“ braucht, und zeigt „‚X‘ hat ‚Y‘ aus deinem Netz entfernt.“ Unter Windows mit dem Dienst von QuadChroma tut das zunächst nur der Dienst; er hält den Austritt in einer kleinen Datei fest (Kennung und Name des Netzes, Namen und öffentliche Schlüssel beider Geräte, Zeitpunkt), bis die App ihn abholt. Hat die App eine eigene Kopie des Schlüssels dieses Netzes, löscht sie diese erst dann, also wenn du an diesem Computer bei Windows angemeldet bist und die App läuft; bis dahin liegt die Kopie noch dort.
  • Entfernte Geräte. Damit ein entferntes Gerät nicht wieder hereinkommt, merkt sich das Gerät, an dem du es entfernst, sofort seinen öffentlichen Schlüssel und wann es entfernt wurde. Die übrigen Geräte des Netzes merken sich das samt dem Gerät, das es entfernt hat, erst, wenn sie sich danach mit diesem Gerät verbinden, und zeigen dann „‚X‘ hat ‚Y‘ aus deinem Netz entfernt.“ Eine feste Frist dafür gibt es nicht: Was dein Gerät selbst entfernt hat, merkt es sich dauerhaft, auch nach einem Erneuern des Netzes. Von anderen Geräten gemeldete Entfernungen merkt es sich für höchstens 64 Geräte; beim Erneuern behält es davon nur die des Geräts, das erneuert hat. Wird das Gerät, das entfernt hat, später selbst entfernt, fallen seine Einträge in der Regel weg. Weiter angezeigt wird ein entfernter Computer, solange er den Schlüssel des Netzes noch hat und beim Vermittlungsserver angemeldet ist: Die Geräte des Netzes zeigen ihn dann als online, bis sie das erneuerte Netz haben (Absatz „Anwesenheit.“).
  • Meldungen und Protokoll. Ein Computer protokolliert, wenn sich ein Gerät aus deinem Netz verbindet, wenn ein neues Gerät ins Netz kommt, wenn ein Gerät entfernt wird und von welchem Gerät und auf welchem Weg er selbst aufgenommen oder entfernt wurde; einige dieser Ereignisse zeigt er dir auch als Meldung. Im Protokoll eines Computers, der seinen Bildschirm teilt, steht bei jeder Verbindung, auch eines Gastes der Fernhilfe, der Gerätename der Gegenstelle und gegebenenfalls, wie sie hereinkam, etwa mit Passwort, mit „Zulassen“, als Gast der Fernhilfe oder als Gerät deines Netzes. Unter Windows steht dazu ihre volle Adresse, bei einer Verbindung übers Internet also ihre öffentliche; am Mac ebenso, außer bei Verbindungen über unseren Vermittlungsserver (dann steht sie höchstens in einer Zeile ohne Gerätenamen, wenn sehr viele Verbindungen gleichzeitig ankommen). Am Mac stehen dort außerdem bei jeder Verbindung die Geräte-ID und ein Prüfwert des Schlüssels der Gegenstelle und der Vergleichscode der Verbindung, unter Windows ebenso, mit dem Dienst von QuadChroma aber nicht bei jeder Verbindung.
  • Abgewiesene Versuche. Ein Computer, der seinen Bildschirm teilt, protokolliert auch Zugangsversuche, die abgewiesen werden oder abbrechen. Zu ihnen schreibt er höchstens Gerätename und Geräte-ID der Gegenstelle und, nach den Regeln oben, ihre Adresse. Nimmt er einen Eintrag nach „Kein Code gesehen“ oder einem falschen Code wieder heraus, steht auch das dort, mit der Geräte-ID der Gegenstelle, am Mac auch mit ihrem Gerätenamen. Das Protokoll des Computers aus diesem und dem vorigen Punkt ist auf zweimal 8 MB begrenzt; ist es voll, fallen die ältesten Einträge weg. Am Mac reicht es so über mehrere Starts zurück; unter Windows beginnt es bei jedem Start neu, ein voller älterer Teil kann aber liegen bleiben.
  • Übriges Protokoll der App. Das übrige Protokoll der App beginnt bei jedem Start neu; aufbewahrt wird nur das des vorigen Starts. Darin stehen unter anderem Name und Geräte-ID der Computer, mit denen sich dein Gerät verbindet, bei Verbindungen im lokalen Netz oder zu einer eingegebenen Adresse auch die Adresse, bei einem gekoppelten Computer auch dessen gemerkte Adresse im lokalen Netz, selbst wenn die Verbindung über unseren Vermittlungsserver läuft, und bei einer Verbindung, die ein Passwort oder ein „Zulassen“ braucht, der Vergleichscode. Einen Internet-Code schreibt die App dort nur als Geräte-ID ohne seinen Prüfteil, einen Beitrittscode nie.
  • Zugelassene Geräte. Ein Computer, der seinen Bildschirm teilt, führt die Liste „Zugelassene Geräte“ (im Menü am QuadChroma-Symbol): je Gerät dessen öffentlichen Schlüssel, den Gerätenamen, den es beim Eintragen trug, und das Datum, seit dem es zugelassen ist. Ein Gerät kommt hinein, wenn es in deinem lokalen Netz, über ein VPN oder über einen Tunnel hereinkommt, ohne Gast zu sein (Absatz „Wann ein Gerät zugelassen bleibt.“). Danach kommt es ohne neue Frage wieder herein, soweit die Absätze ab „Fernhilfe.“ das vorsehen. Eine feste Frist gibt es nicht. Ein Eintrag fällt weg, wenn du ihn dort entfernst (einzeln oder mit „Alle Geräte entfernen …“), wenn du die Aufnahme in ein Netz rückgängig machst (das aufnehmende Gerät, Absatz „Aufnahme in ein Netz.“) und wenn dein Computer das Netz von selbst verlässt (das entfernende Gerät, Punkt „Austritt von selbst.“). Ein aus dem Netz entferntes Gerät trägt dein Computer aus, wenn du es an ihm entfernst oder wenn sich danach ein Gerät aus dieser Liste mit ihm verbindet, an dem du es entfernt hast. Nach „Kein Code gesehen“ oder einem falschen Code fällt der eben angelegte Eintrag weg, wenn die App des anderen Geräts das meldet (Absatz „Wann ein Gerät zugelassen bleibt.“). Andere Computer tragen ein aus dem Netz entferntes Gerät nicht in jedem Fall aus (Abschnitt 20). Sonst bleibt die Liste, bis du die Ordner von QuadChroma löschst.
  • Zugelassene Geräte mit dem Windows-Dienst. Unter Windows richtet das Setup den Dienst von QuadChroma ein. Er führt eine eigene Liste „Zugelassene Geräte“ und übernimmt beim ersten Einrichten kein Gerät aus der Liste der App. Hast du QuadChroma vorher ohne den Dienst genutzt, bleibt diese ältere Liste der App mit allen Einträgen in ihrem Ordner liegen. Ihre Einträge, die nicht auch in der Liste des Dienstes stehen, zeigt dir die App auf der Seite „Dieser PC“ unter „Zugriff vor der Anmeldung“ ohne Häkchen; nur was du dort ankreuzt und speicherst, übernimmt der Dienst. Entfernen, im Menü wie dort, wirkt nur auf die Liste des Dienstes, ebenso die oben genannten Wege, auf denen ein Eintrag wegfällt. In einer Statusdatei im Ordner des Dienstes stehen die Geräte-ID des Computers und die Kennung deines Windows-Kontos. Geräte-IDs zugelassener Geräte schreibt QuadChroma dort seit Version 1.1.0 nicht mehr; eine ältere Statusdatei mit solchen Geräte-IDs bleibt, bis der Dienst neu eingerichtet wird.
  • Dienst entfernen und wieder einrichten. Entfernst du den Dienst oder deinstallierst du QuadChroma, bleiben seine Liste, seine Statusdatei und seine übrigen Daten, auch eine Kopie des Schlüssels deines Netzes, in seinem Ordner in den Programmdaten. Wird der Dienst entfernt und bleibt QuadChroma installiert (das geht nur mit Administratorrechten), gilt wieder die ältere Liste der App. Jedes Gerät darauf kommt dann ohne unseren Vermittlungsserver wieder ohne neue Frage herein. Prüfe sie dann im Menü am QuadChroma-Symbol. Richtest du den Dienst später wieder ein, gelten seine früheren Daten wieder, auch ein Netz, zu dem er gehörte, selbst wenn du es inzwischen verlassen hast. Seine Liste hängt vom Weg ab: Nach einer Neuinstallation übernimmt er seine frühere Liste; richtest du ihn in der App unter „Zugriff vor der Anmeldung“ neu ein, gilt, was du dort ankreuzt. Prüfe danach die Liste im Menü. Um sicherzugehen, dass keine früheren Daten des Dienstes mehr gelten, auch kein früheres Netz, lösche die Ordner von QuadChroma, wie in Abschnitt 20 beschrieben („Verlorene oder kopierte Schlüssel.“). Sonst bleiben beide Listen und die Statusdatei, bis du die Ordner von QuadChroma löschst.
  • Gekoppelte Computer. Deine Geräte merken sich, mit welchen Computern sie verbunden waren (Name, Geräte-ID, öffentlicher Schlüssel und Adresse; nach einer Verbindung über unseren Vermittlungsserver höchstens eine Adresse im lokalen Netz des Computers), auf welchem Weg und wann sie sie kennengelernt haben und ob diese dabei übers Internet erreichbar waren. Einen Computer, den sie nur über die Fernhilfe erreicht haben, nehmen sie mit dem Ende der Verbindung aus der Liste für die Online-Anzeige (endet die App unerwartet, beim nächsten Start); Name, Geräte-ID und Schlüssel bleiben wie bei anderen gekoppelten Computern.
  • „Weiter mit“. Für „Weiter mit“ merkt sich die App außerdem den zuletzt verbundenen Computer mit Name, Geräte-ID, bei einer Verbindung ohne unseren Vermittlungsserver auch der Adresse, und dem Zeitpunkt der Sitzung. Diesen Eintrag ersetzt die nächste Sitzung mit einem anderen Computer.
  • Gekoppelte Computer entfernen. Einen Computer deines Netzes nimmt ein Gerät heraus, wenn du ihn an diesem Gerät aus dem Netz entfernst oder wenn es sich danach mit einem seiner gekoppelten Computer verbindet, an dem du ihn aus dem Netz entfernt hast. Deine übrigen Geräte behalten ihn (Abschnitt 20). Einen anderen nimmt ein Gerät heraus, wenn du ihn dort in der App mit „Entfernen …“ im Menü ⋯ seiner Karte entfernst, auch aus „Weiter mit“; deine anderen Geräte behalten ihn. Das geht nur bei einem Computer, den die App mit seiner Geräte-ID als Karte zeigt, weil er gerade im lokalen Netz zu sehen ist, weil er auf der Liste für die Online-Anzeige steht oder weil er unter „Weiter mit“ steht, und nicht während einer Sitzung mit ihm. Für andere gekoppelte Computer gibt es diesen Weg nicht, etwa für einen, den du nur über die Fernhilfe erreicht hast, sobald du dich danach mit einem anderen verbunden hast, oder für einen, den du nur im lokalen Netz genutzt hast und der aus oder nicht mehr da ist. Sie bleiben, bis du die Ordner von QuadChroma löschst. Außerdem nimmt dein Gerät einen Computer heraus, wenn du beim Aufnehmen per Häkchen nach dem „Zulassen“ „Kein Code gesehen“ oder einen falschen Code wählst.
  • Einstellungen je Computer. Einstellungen, die die App für einen Computer gespeichert hat (etwa Bildrate, Bitrate oder Ton), und seine gemessenen Bildraten (Punkt „Gemessene Bildraten.“) löscht „Entfernen …“ im Menü ⋯ seiner Karte auf diesem Gerät mit. Wird er nur aus dem Netz entfernt, bleiben beide unter einem Prüfwert seines Schlüssels gespeichert, auch wenn du ihn danach unter „Weiter mit“ entfernst; die Einstellungen bleiben dann, bis du die Ordner von QuadChroma löschst.
  • Gemessene Bildraten. Für jeden Computer, mit dem sich dein Gerät verbindet, merkt sich die App unter einem Prüfwert seines Schlüssels, welche Bildrate sie bei welchem Codec und welcher Auflösung gemessen hat, und das Datum der Sitzung bzw. des Benchmarks. Nach einem Benchmark merkt sie sich auch die Zeit, die der Computer je Bild brauchte. Sie nutzt das für eine spätere Anzeige und für die Fehlersuche. Gespeichert werden höchstens 400 Einträge; darüber fallen die ältesten weg. Sonst löscht sie nur „Entfernen …“ (Punkt „Gekoppelte Computer entfernen.“) oder das Löschen der Ordner von QuadChroma; wurde der Computer aus dem Netz entfernt, bleiben sie auch nach „Entfernen …“ (Punkt „Einstellungen je Computer.“). Das Ergebnis des letzten Benchmarks legt die App außerdem mit der Adresse des Computers ab; es bleibt bis zum nächsten Benchmark. Nach einer Verbindung über unseren Vermittlungsserver steht dort statt der Adresse seine Geräte-ID oder der Internet-Code samt Prüfteil, den du eingetippt hast.
  • Computer deines Netzes. Hat sich dein Gerät als Gerät deines Netzes mit einem Computer des Netzes verbunden, merkt es sich diesen getrennt von den gekoppelten Computern mit Name, öffentlichem Schlüssel und Kennung des Netzes. So erkennt dein Gerät ihn beim nächsten Mal als Computer deines Netzes wieder und fragt nicht erneut nach. Den Eintrag löscht es, wenn du an diesem Gerät den Computer aus dem Netz entfernst, und alle Einträge, sobald es das erneuerte Netz bekommt oder das Netz verlässt; sonst bleiben sie, bis du die Ordner von QuadChroma löschst.
  • Passwort und Schlüssel: Abschnitt 20.

Verlässt dein Gerät das Netz, löscht es den Schlüssel des Netzes; die übrigen Daten oben bleiben liegen, bis auf die Einträge unter „Computer deines Netzes“. Ganz löschst du sie auf dem Gerät nur, indem du die Ordner von QuadChroma löschst. Das Deinstallieren allein löscht sie nicht: Unter Windows bleibt der Ordner QuadChroma in den App-Daten jedes Benutzerkontos, das QuadChroma benutzt hat, und, war der Dienst von QuadChroma dort je eingerichtet (das Setup tut das immer), zusätzlich dessen Ordner in den Programmdaten des Computers und ein kleines Protokoll im Programmordner. Am Mac bleibt beim Löschen der App der Ordner QuadChroma unter „Application Support“ in deiner Library. Wo diese Ordner liegen und wie du sie löschst, steht im Handbuch. Ein Mac, der seinen Bildschirm teilt, schreibt außerdem einige Zeilen zu Zwischenablage und Ton in ein Protokoll im temporären Ordner von macOS. Darin stehen meist nur technische Angaben, bei einer Datei, die er nicht als Dateiverweis ablegen kann, auch ihr Pfad; diesen Ordner leert macOS in der Regel beim Neustart. Das Speichern auf deinem Gerät ist für die Funktionen, die du nutzt, unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).

Rechtsgrundlagen. Anmeldung, Verbindungsaufbau, Fernhilfe, Online-Anzeige, Netzliste mit Live-Stand und Anwesenheit, Treffpunkt und Ticket dienen der Vermittlung, die zu deiner Lizenz oder deinem Test gehört und die du als Client kostenlos nutzt (Abschnitte 3 und 10 der AGB). Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). In drei Fällen stützen wir dieselbe Verarbeitung auf berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Im ersten nutzt jemand eines dieser Geräte, ohne selbst unsere Bedingungen angenommen zu haben, etwa in der Familie, im Büro oder auf einer Seite der Fernhilfe. Im zweiten hat jemand anderes deinen Computer per Passwort oder „Zulassen“ in sein Netz aufgenommen. In diesen beiden Fällen ist es unser Interesse und das unserer Kundinnen und Kunden, die gewünschte Verbindung herzustellen und die Computer ihres Netzes zu sehen. Im dritten, bei der Online-Anzeige gegenüber Geräten, die nicht zu deinem Netz gehören, ist es das Interesse der Menschen, die diese Geräte nutzen, zu sehen, ob dein Computer gerade erreichbar ist, etwa um sich mit ihm zu verbinden oder während einer Fernhilfe. Dass ein entferntes Gerät, das den Schlüssel des Netzes noch hat, weiter Einträge und Anwesenheit sieht (Absatz „Anwesenheit.“), wollen wir nicht; es folgt daraus, dass der Schlüssel den Zugang beweist. Beenden kannst du es, indem du das Netz wie in Abschnitt 20 beschrieben erneuerst, bei Computern, die das erneuerte Netz noch nicht haben, erst wenn sie es haben.

Diesen Verarbeitungen auf unserem Server widersprichst du am schnellsten selbst: Schaltest du die Freigabe aus, endet die Anmeldung sofort; die Aufnahme rückgängig machen oder „Netz verlassen“ beendet sie, wenn die Fernhilfe aus ist, und das Ausschalten der Fernhilfe, wenn dein Computer zu keinem Netz gehört. Das Ticket holt die App aber weiter, solange dein Computer zu einem Netz gehört oder die Fernhilfe an ist (Absatz „Ticket.“). Daneben kannst du uns jederzeit nach Abschnitt 17 widersprechen. Für die Wegmeldungen und die Protokolle ist es unser berechtigtes Interesse, den Dienst zuverlässig zu betreiben und Störungen zu erkennen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), für den Schutz vor Missbrauch ebenso (Abschnitt 14). Die Summen selbst sind keine personenbezogenen Daten. Für die Daten, die nur auf deinen Geräten liegen, gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie oben, soweit wir für sie verantwortlich sind.

Meldungen der Selbstprüfung. QuadChroma prüft beim Start und von Zeit zu Zeit, ob die App unverändert ist und ihre Lizenzdaten stimmig sind, zum Beispiel die Signatur der App, die Lizenzdaten auf dem Computer und die Uhrzeit. Findet die App dabei eine Auffälligkeit und gibt es auf dem Computer eine Lizenz oder einen laufenden Test, sendet sie höchstens einmal am Tag je Befund an den Lizenzserver: die Art des Befunds, die Lizenznummer (falls vorhanden), die gehashte Geräte-ID, die Plattform, die Bau- und Versionsnummer der App und den Zeitpunkt des Befunds nach der Uhr deines Computers. Mit einer Lizenz sendet sie außerdem das Gerätegeheimnis, damit der Server prüfen kann, dass die Meldung wirklich von diesem Computer kommt; es wird dabei nur verglichen, nicht gespeichert. Inhalte, Dateien, Bildschirminhalte, Gerätenamen oder E-Mail-Adressen sendet die App nicht. Der Server speichert die Angaben ohne Plattform mit dem Eingangszeitpunkt und dem Ergebnis dieser Prüfung 12 Monate lang; die IP-Adresse, von der die Meldung kam, steht im Protokoll des Lizenzdienstes (Absatz „Protokolle“). Wir nutzen die Meldungen, um Veränderungen an QuadChroma und die Nutzung ohne gültige Lizenz zu erkennen. Eine Meldung allein löst keine Maßnahme aus. Erst nach unserer Prüfung können wir ein Gerät sperren: Es wird dann von der Lizenz abgemeldet und kann QuadChroma weder aktivieren noch testen. Ein beschädigtes Update oder ein Virenschutzprogramm kann eine Meldung auch ohne dein Zutun auslösen; wurde dein Gerät gesperrt, schreib uns, wir prüfen das und heben die Sperre bei einem Fehlalarm auf. Von gesperrten Geräten speichern wir nur den Geräte-Hash sowie Beginn und Grund der Sperre, bis zur Aufhebung, höchstens 24 Monate. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, QuadChroma und unsere Lizenzen vor Manipulation und Missbrauch zu schützen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Speicherung. Lizenzdaten speichern wir für die Laufzeit der Lizenz bzw. des Abos und danach noch 3 Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist). Rechtsgrundlage für diese 3 Jahre ist unser berechtigtes Interesse, Ansprüche aus dem Vertrag nachweisen, durchsetzen oder abwehren zu können (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Kürzere Fristen für einzelne Daten, etwa für abgemeldete Geräte, stehen in der Tabelle in Abschnitt 16.

Protokolle. Der Lizenzdienst protokolliert Ereignisse nur mit Lizenznummer, gekürzter Geräte-ID und Ergebnis, bei einem Test unter Windows in einigen Fällen auch mit dem Anfang des HMAC aus dem Hardware-Prüfwert (Absatz „Test.“), ohne IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Schlüssel und Gerätenamen. Einzige Ausnahme sind Meldungen der Selbstprüfung: Bei ihnen protokolliert er zusätzlich die IP-Adresse, von der die Meldung kam, um gehäufte oder gefälschte Meldungen zu erkennen. Der Webserver vor lizenz.quadchroma.tech protokolliert Zeitpunkt, Anfrage ohne Parameter, Statuscode, Datenmenge und Dauer, ebenfalls ohne IP-Adresse, Referrer und Browserangaben. Beide Protokolle werden spätestens nach 5 Wochen gelöscht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

8. Updates

Die App fragt einmal täglich unseren eigenen Update-Server unter quadchroma.tech, ob es eine neue Version gibt; die Liste der Versionen ist signiert. Dabei verarbeitet der Webserver deine IP-Adresse, den Zeitpunkt sowie die App-Version und die Plattform, die in der Anfrage stehen, und protokolliert sie wie in Abschnitt 4; die Protokolle werden spätestens nach 5 Wochen gelöscht. Ein Update installiert die App automatisch nur, wenn du das in der App eingeschaltet hast. Die tägliche Abfrage schaltest du in der App mit „Automatisch nach Updates suchen“ aus. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, dich mit Fehlerbehebungen und Sicherheitsupdates zu versorgen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

9. Kundenkonto

Im Kundenkonto unter lizenz.quadchroma.tech/portal siehst du deine Lizenzen, Geräte und Erklärungen, meldest Geräte ab und forderst einen neuen Schlüssel an. Ein Passwort gibt es nicht: Du gibst deine E-Mail-Adresse ein, und gehört dazu eine Lizenz oder eine Übertragung an dich (Abschnitt 10), schicken wir dir einen sechsstelligen Einmalcode. Den Code speichern wir nur als Hash; er gilt 10 Minuten und lässt höchstens 5 Versuche zu.

Zwei-Faktor-Anmeldung. Du kannst dein Kundenkonto zusätzlich mit einer Authenticator-App schützen. Dafür erzeugt unser Server ein zufälliges Geheimnis und zeigt es dir einmal als QR-Code und als Text; der QR-Code entsteht auf unserem Server, ohne fremden Dienst. Das Geheimnis speichern wir verschlüsselt. Außerdem speichern wir, wann du die Zwei-Faktor-Anmeldung eingerichtet und eingeschaltet hast und wann sie zuletzt benutzt wurde, welcher Code zuletzt angenommen wurde (damit jeder Code nur einmal gilt), wie viele falsche Codes in Folge eingegeben wurden und bis wann das Konto deshalb gesperrt ist. Deine acht Wiederherstellungscodes speichern wir nur als Hash, der mit einem geheimen Schlüssel gebildet wird, und vermerken, wann ein Code benutzt wurde. Die Authenticator-App läuft nur auf deinem Gerät; von ihr erhalten wir nichts außer den Codes, die du eingibst. Zu diesen Vorgängen schicken wir dir Hinweise per E-Mail (eingeschaltet, ausgeschaltet, zurückgesetzt, neue Codes, Code benutzt, mehrere falsche Codes). Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Lizenzvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und unser berechtigtes Interesse an der Sicherheit der Kundenkonten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir löschen diese Daten an deinem Kundenkonto, sobald du die Zwei-Faktor-Anmeldung ausschaltest, wir sie auf deine Bitte zurücksetzen oder es zu deiner E-Mail-Adresse keine Lizenz und keine laufende Übertragung mehr gibt; eine Einrichtung, die du nicht abschließt, spätestens eine Stunde nach ihrem Ablauf (sie gilt 10 Minuten).

Das Kundenkonto setzt zwei Cookies, beide nur für lizenz.quadchroma.tech: __Host-qc_anfrage verbindet die Code-Anfrage mit deinem Browser (10 Minuten), __Host-qc_portal hält deine Anmeldung (Sitzungscookie, höchstens 2 Stunden, nach 30 Minuten ohne Aktivität endet sie). Beide sind für die von dir gewünschte Anmeldung unbedingt erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Deine Sprachwahl speichert das Kundenkonto im lokalen Speicher deines Browsers (localStorage); sie verlässt deinen Browser nicht.

Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Lizenzvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Rechnungen und Zahlungsdaten verwaltet unser Händler Paddle; deine Bestellungen findest du auf paddle.net.

10. Übertragung einer Lizenz

Überträgst du eine Lizenz im Kundenkonto (Abschnitt 7 der AGB), verarbeiten wir die Vorgangs- und die Lizenznummer, deine E-Mail-Adresse und Sprache, die E-Mail-Adresse der neuen Inhaberin oder des neuen Inhabers (Empfänger) und einen Hash dieser Adresse, die Sprache des Empfängers, sobald sie oder er sich im Kundenkonto anmeldet, sowie die Zeitpunkte von Start, Annahme, Abschluss, Abbruch oder Ablauf, den Grund eines Abbruchs, die Fassung deiner Erklärung und der Bedingungen, die der Empfänger angenommen hat, und die Zahl der Geräte, die wir dabei abgemeldet haben. Für die Bestätigung schicken wir dir einen sechsstelligen Code, den wir nur als Hash speichern; er gilt 10 Minuten und lässt höchstens 5 Versuche zu. Dasselbe gilt, wenn wir eine Lizenz auf deine Nachricht hin umstellen (Abschnitt 7.1 der AGB), nur ohne Code und Annahme.

Mit dem Abschluss löschen wir die Namen deiner Geräte an dieser Lizenz; die übrigen Angaben zu ihnen (Geräte-Hash, Plattform, App-Version, Zeitpunkte) löschen wir wie bei jedem abgemeldeten Gerät 90 Tage nach der Abmeldung. Sie und die Daten deines Kaufs bei Paddle (Kunden- und Transaktionsnummer, die an der Lizenz bleiben, damit eine Rückbuchung sie erreicht) geben wir nur an dich heraus, nie an den Empfänger.

Die Adresse des Empfängers nennst du uns. Wir schicken ihr eine Einladung mit Angaben zur Lizenz (Hauptversion, Zahl der Geräte) und zum Ablauf und verwenden sie nur für diese Übertragung; mit dem Hash zählen wir Einladungen an dieselbe Adresse (Abschnitt 7.3 c der AGB). Deine E-Mail-Adresse erfährt der Empfänger von uns nicht, die Lizenznummer und das Kaufdatum erst nach dem Abschluss mit seinem neuen Lizenzschlüssel und in seinem Kundenkonto. Du siehst die Adresse, die du eingegeben hast, in deinem Kundenkonto und in unseren E-Mails an dich. Nach dem Abschluss ändern wir die E-Mail-Adresse der Lizenz auf die des Empfängers.

Zweck ist die Durchführung der Übertragung, der Nachweis, dass eine Lizenz rechtmäßig übertragen wurde, und der Schutz vor Betrug. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Lizenzvertrags mit dir und mit dem Empfänger (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); vor der Annahme verarbeiten wir die Adresse des Empfängers aufgrund unseres berechtigten Interesses und deines Interesses, die von dir gewünschte Übertragung durchzuführen, ihren Hash aufgrund unseres berechtigten Interesses am Schutz vor Missbrauch (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Abgeschlossene Übertragungen speichern wir 3 Jahre nach dem Abschluss (Nachweis, regelmäßige Verjährungsfrist), abgebrochene und abgelaufene 6 Monate nach ihrem Ende. Wie viele Übertragungen es je Monat gab, führen wir ohne Bezug zu Personen weiter.

11. Kündigungs- und Widerrufserklärungen

Gibst du über „Verträge hier kündigen“ oder „Vertrag widerrufen“ eine Erklärung ab, sendet dein Browser die Angaben an unseren Lizenzserver, die du machst. Alle Felder sind freiwillig: Name, E-Mail-Adresse für die Bestätigung, E-Mail-Adresse beim Kauf, Lizenzschlüssel, Lizenz- oder Abo-Nummer, Art der Kündigung, gegebenenfalls Grund und gewünschter Zeitpunkt. Der Server ergänzt den Eingangszeitpunkt und eine Vorgangsnummer.

Wir ordnen die Erklärung deinen Lizenzen zu: über die E-Mail-Adresse des Kaufs, eine Lizenz- oder Abo-Nummer oder deinen Lizenzschlüssel. Den Schlüssel vergleichen wir nur mit den gespeicherten Hashes und speichern ihn nicht. Die Bestätigung geht an die Adresse, die du angibst; gibst du keine an, an die Adresse des Kaufs, zu dem deine Angaben gehören. Ob zu einer E-Mail-Adresse ein Kauf gehört, teilen wir dem Absender nicht mit.

Kommt eine Erklärung nicht von der E-Mail-Adresse des Kaufs, schicken wir dieser Adresse eine Nachricht mit einem Link „Das war ich nicht“ und, wenn eine Erstattung ansteht und kein Lizenzschlüssel angegeben ist, einem Bestätigungslink. Mit Lizenzschlüssel setzen wir die Erklärung dann nach drei Tagen um, wenn niemand widerspricht. Ohne Lizenzschlüssel setzen wir sie nach einem Klick um; eine zugesagte Erstattung leisten wir ohne Klick nach zehn Tagen, nur auf den Zahlungsweg des Kaufs. Nennt die Erklärung den Lizenzschlüssel oder die Lizenz- oder Abo-Nummer und als Adresse für die Bestätigung die des Kaufs, setzen wir sie sofort um; auch dann trägt die Nachricht an diese Adresse den Link „Das war ich nicht“. Eine Abo-Kündigung merken wir dagegen ohne Einspruchsfenster und ohne Klick bei Paddle vor; mit „Das war ich nicht“ nehmen wir sie bis kurz vor dem Ende des bezahlten Zeitraums zurück. Die Links speichern wir nur als Hash; sie gelten einmal und bis 14 Tage nach Eingang, „Das war ich nicht“ zu einer Abo-Kündigung auch länger, bis zum Ende des bezahlten Zeitraums. Wir speichern, wann ein Link benutzt wurde. Kündigungen und Erstattungen setzt unser Lizenzserver bei Paddle um. Abgelehnt wird dabei nichts automatisch; was nicht eindeutig ist, prüfen wir selbst. Einen Menschen erreichst du jederzeit unter hello@quadchroma.tech.

Rechtsgrundlage ist die Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten aus § 312k und § 356a BGB (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) und unser berechtigtes Interesse, den Eingang nachweisen zu können und unsere Kunden vor Erklärungen Dritter zu schützen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir löschen die Erklärungen 3 Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem sie eingegangen sind.

12. Anfragen und E-Mails an uns

Über unsere Formulare kannst du einen Testzugang, eine Testlizenz für dein Studio oder deine Redaktion anfragen, Interesse an QuadChroma Enterprise melden oder uns schreiben. Dabei verarbeiten wir die Angaben, die du einträgst: Name, E-Mail-Adresse und je nach Formular Firma oder Medium, Website, Plattformen, Einsatz, Zahl der Arbeitsplätze, Interessen, Thema und Nachricht. Du bekommst eine kurze Eingangsbestätigung mit Art und Nummer der Anfrage. Schreibst du uns eine E-Mail, etwa an hello@quadchroma.tech oder an social@quadchroma.tech (die Adresse unserer sozialen Projekte wie QC-Phone), verarbeiten wir deine Adresse und den Inhalt, um dir zu antworten.

Rechtsgrundlage ist bei Anfragen zu Kauf, Lizenz und Test die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen bzw. des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), sonst unser berechtigtes Interesse, Anfragen zu beantworten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir löschen Anfragen aus den Formularen in unserer Datenbank 6 Monate nach ihrer Erledigung, spätestens 12 Monate nach Eingang. E-Mails und Anfragen an uns bewahren wir in unserem Postfach 3 Jahre nach Abschluss auf (regelmäßige Verjährungsfrist). E-Mails von Kunden bewahren wir auf, solange der Vertrag besteht, und danach bis zu 10 Jahre, soweit sie steuer- oder handelsrechtlich aufzubewahren sind oder wir sie brauchen, um Vorgänge nachzuvollziehen. Rechtsgrundlage dafür ist während des Vertrags Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sonst unser berechtigtes Interesse, Vorgänge nachzuvollziehen (lit. f), und bei einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht lit. c. Stellen wir dir eine Testlizenz aus, gilt für sie Abschnitt 7.

Zu einzelnen Vorgängen schickt uns der Lizenzserver selbst Hinweise per E-Mail, etwa zu Erstattungen, Übertragungen, Meldungen der Selbstprüfung und Testzahlen. Sie können Lizenz-, Vorgangs-, Zahlungs- und Abo-Nummern, den Anfang der gehashten Geräte-ID oder des HMAC aus dem Hardware-Prüfwert, die Bau- und Versionsnummer der App und Zählwerte enthalten, aber keine E-Mail-Adresse. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, diese Vorgänge zu bearbeiten und nachzuvollziehen und Störungen und Missbrauch zu erkennen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Den Text löscht der Lizenzdienst mit dem Versand, spätestens nach drei Tagen; in unserem Postfach bewahren wir diese E-Mails wie Anfragen 3 Jahre nach Abschluss auf.

13. E-Mail-Versand

E-Mails verschicken wir über unseren eigenen Mailserver auf unserem Server bei STRATO in Deutschland; Absender ist hello@quadchroma.tech. Wir verschicken nur E-Mails zu einem Vorgang: Lizenzschlüssel, Anmeldecodes, Bestätigungscodes und Mitteilungen zur Übertragung einer Lizenz, Hinweise zur Zwei-Faktor-Anmeldung, Bestätigungen von Kündigungen und Widerrufen und Eingangsbestätigungen von Anfragen. Wir verschicken keinen Newsletter und keine Werbung; unsere E-Mails enthalten keine Zählpixel und keine nachverfolgbaren Links. In Betreffzeilen stehen nie Schlüssel oder Codes. Der Mailserver protokolliert Absender, Empfänger, Zeitpunkt und Zustellstatus; diese Protokolle werden spätestens nach 5 Wochen gelöscht. Rechtsgrundlage ist die Erfüllung des Vertrags bzw. unserer gesetzlichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO), für die Protokolle unser berechtigtes Interesse an einer zuverlässigen Zustellung (lit. f). Auch die Postfächer hello@quadchroma.tech und social@quadchroma.tech liegen auf diesem Server.

14. Schutz vor Missbrauch

Damit Formulare, Anmeldung und Lizenzserver nicht massenhaft missbraucht werden, zählt der Lizenzserver Anfragen je IP-Adresse und je E-Mail-Adresse. Er tut das nur im Arbeitsspeicher, mit gekürzten Hashes, die mit einem flüchtigen Schlüssel gebildet werden (bei IPv6 je /64- und je /48-Bereich; beim Anmeldecode zusätzlich je Paar aus E-Mail-Adresse und Netz, bei IPv4 je /24-, bei IPv6 je /48-Bereich), und nur für das jeweilige Zeitfenster, höchstens 24 Stunden. In der Datenbank speichern wir keine IP-Adressen. Ticket-Anfragen für die Vermittlung zählt der Lizenzserver außerdem je gehashter Geräte-ID, ebenso nur im Arbeitsspeicher. Neue Tests zählt er zusätzlich je Netz, bei IPv4 je Adresse und je /24-Bereich, bei IPv6 je /56- und je /48-Bereich, ebenso nur im Arbeitsspeicher mit gekürzten Hashes und nur bis zum Ende des Tages (UTC). Der Vermittlungsserver begrenzt Anfragen und gleichzeitige Verbindungen je IPv4-Adresse und je IPv6-Netz (/64 und /48), offene Listen zusätzlich je QuadChroma-Netz. Anfragen zählt er nur über gekürzte Hashes, die mit einem täglich wechselnden Schlüssel gebildet werden, im Arbeitsspeicher und höchstens eine Stunde; gleichzeitige Verbindungen zählt er nur, solange sie bestehen. Falsche Codes bei der Zwei-Faktor-Anmeldung zählen wir je Kundenkonto in der Datenbank; nach mehreren falschen Codes in Folge sperren wir die Anmeldung für 15 Minuten, 1 Stunde oder 24 Stunden. Ein richtiger Code setzt den Zähler zurück. Anmeldeversuche am Server protokolliert das System mit IP-Adresse, um Angriffe abzuwehren: Versuche per SSH und am Postfach sowie die daraus folgenden Sperren werden spätestens nach 5 Wochen gelöscht, Anmeldungen und Aufrufe der Verwaltungsoberfläche des Servers und des Webmail-Zugangs spätestens nach 13 Monaten. Die Formulare enthalten außerdem ein verstecktes Feld, das Menschen leer lassen, und messen, wie lange das Ausfüllen gedauert hat (nur als Zahl). Dem Schutz unserer Lizenzen dienen außerdem die Meldungen der Selbstprüfung und Gerätesperren (Abschnitt 7). Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse am Schutz unserer Dienste (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Auf deine Bitte schützt außerdem die Sperrliste der Vermittlung deinen Zugang; was wir dafür speichern und auf welcher Rechtsgrundlage, steht in Abschnitt 7 („Sperrliste der Vermittlung.“).

15. Empfänger

Deine Daten erhalten insbesondere:

  • STRATO GmbH als Auftragsverarbeiter für das Hosting unseres Servers (Abschnitt 3);
  • Paddle als eigenständiger Verantwortlicher für Kasse, Zahlung, Steuern, Belege und Erstattungen (Abschnitt 5);
  • bei der Online-Anzeige Geräte, die den öffentlichen Schlüssel deines Computers kennen, etwa Geräte, die schon einmal mit ihm verbunden waren, auch frühere Helfer der Fernhilfe, und zwar nur, ob dein Computer gerade bei unserem Server angemeldet ist (Abschnitt 7);
  • bei einer Verbindung übers Internet die Gegenstelle, also der Computer, mit dem du dich verbindest, oder das Gerät, das sich mit deinem Computer verbindet. Nach der Zustimmung des Computers erfährt jede Seite die öffentliche Adresse der anderen, dein Gerät außerdem die Adressen des Computers im lokalen Netz. Vor der Zustimmung bekommt der Computer nur ein Kürzel der Adresse, das täglich wechselt, damit er wiederholte Anfragen bremsen kann;
  • bei „Mein QuadChroma-Netz“ die Geräte dieses Netzes. Sie bekommen über unseren Server die verschlüsselten Einträge der Computer des Netzes mit Name, System und Version und sehen, wann jeder Computer des Netzes online ist. Untereinander, nie über unseren Server, gleichen sie die Mitgliederliste ab (Abschnitt 7, „Daten nur auf deinen Geräten.“). Gehören Computer mehrerer Personen zu einem Netz, etwa über mehrere Lizenzen, sind das auch Geräte dieser Personen. Ein entferntes Gerät, das den Schlüssel des Netzes noch hat, kann die Einträge lesen und die Anwesenheit sehen, bis das Netz wie in Abschnitt 20 beschrieben erneuert ist, bei Computern, die das erneuerte Netz noch nicht haben, auch danach. Beim Beitritt per Code erfährt das andere Gerät deinen Gerätenamen und, wenn du das Netz teilst, dessen Namen;
  • bei der Fernhilfe die Person, die du hereinlässt. Sie erfährt wie bei jeder Verbindung übers Internet die öffentliche Adresse deines Computers, sieht, was auf deinem Bildschirm ist, bekommt, was dabei übertragen wird, etwa Ton, Zwischenablage und Dateien, und kann, wenn sie steuert, in deinem Benutzerkonto alles tun, was du dort tun kannst (Abschnitt 7, „Zugang wieder nehmen.“). Wer den Internet-Code oder den öffentlichen Schlüssel deines Computers kennt, kann außerdem sehen, ob die Fernhilfe gerade an ist;
  • bei der Übertragung einer Lizenz die neue Inhaberin oder der neue Inhaber, und zwar nur die Angaben zur Lizenz aus Abschnitt 10, nicht deine E-Mail-Adresse.

Steht eine Gegenstelle, ein Helfer bei der Fernhilfe oder ein anderes dieser Geräte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, gehen die genannten Angaben in dieses Land. Für manche Länder hat die EU-Kommission einen Angemessenheitsbeschluss erlassen (Art. 45 DSGVO; Liste der Kommission). Wo kein solcher Beschluss greift, stützen wir die Weitergabe darauf, dass sie für die von dir gewünschte Verbindung bzw. Anzeige erforderlich ist (Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO; bist du nicht selbst unser Vertragspartner, lit. c).

Außerdem geben wir Daten weiter, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind.

16. Speicherdauern

DatenZweckRechtsgrundlageLöschung
Zugriffsprotokoll von quadchroma.tech (IP-Adresse, Zeit, Adresse, Referrer, Browser), auch für Update-AbfragenBetrieb, Sicherheit, Updates, StatistikArt. 6 Abs. 1 lit. fspätestens nach 5 Wochen
Protokolle von lizenz.quadchroma.tech und des Lizenzdienstes (ohne IP-Adresse; bei Meldungen der Selbstprüfung mit IP-Adresse)Betrieb, Fehlersuche, Schutz vor MissbrauchArt. 6 Abs. 1 lit. fspätestens nach 5 Wochen
Protokolle des MailserversZustellung, FehlersucheArt. 6 Abs. 1 lit. fspätestens nach 5 Wochen
Anmeldung eines Computers am Vermittlungsserver (öffentlicher Geräteschlüssel, sein Prüfwert und Internet-Code, Ticket, öffentliche Adresse, App-Version, Netzkennung)Anfragen zustellen, Anwesenheit im NetzArt. 6 Abs. 1 lit. b; in den Fällen aus Abschnitt 7 „Rechtsgrundlagen.“ lit. fnur im Arbeitsspeicher, solange angemeldet; danach sofort, spätestens nach 2 Minuten
Sperrliste der Vermittlung (Hashwert des öffentlichen Geräteschlüssels; Vermerk in unserem Support mit Fallnummer, Hashwert, Lizenznummer, Tagen und Fristen der Sperre; bis zur Aufhebung deine Angaben dafür: Lizenznummer, Ticketdatei bzw. Zeile oder Eintrag, neue Geräte-ID oder neuer Internet-Code, und für den Vergleich vor dem Aufheben der Anfang der gehashten Geräte-ID deiner Geräte auf deiner Lizenz, die Zahl der Gerätewechsel der letzten 90 Tage, die Zahl der Aktivierungen deiner Geräte und die Zahl der übrigen Geräte auf deiner Lizenz, notiert beim Sperren und bei späteren Änderungen, gegebenenfalls der Tag, an dem ein Gerät oder eine Aktivierung entfernt wurde; ohne Sperre ebenso ein Vermerk mit deinen Angaben; beim Abmelden durch uns dazu der Anfang der gehashten Geräte-ID)Missbrauch eines kopierten Schlüssels verhindern, auf deine Bitte abmeldenArt. 6 Abs. 1 lit. b und fbis zur Aufhebung, in der Regel 31 Tage nach der Sperre, höchstens 24 Monate; ohne Sperre deine Angaben, sobald der Fall erledigt ist, spätestens 30 Tage nach deiner letzten Nachricht; der Anfang der gehashten Geräte-ID mit deinen Angaben; danach im Vermerk nur Fallnummer und Tag der Aufhebung bzw. des Abschlusses, auch diese 12 Monate danach gelöscht
Verbindungsanfrage, auch bei der Fernhilfe (öffentliche Adressen beider Seiten, gesuchter Code oder Prüfwert)Verbindung vermittelnArt. 6 Abs. 1 lit. b; in den Fällen aus Abschnitt 7 „Rechtsgrundlagen.“ lit. fnur im Arbeitsspeicher, höchstens 2 Minuten
Online-Abfrage (Prüfwerte öffentlicher Geräteschlüssel)Anzeige „angemeldet“Art. 6 Abs. 1 lit. b; in den Fällen aus Abschnitt 7 „Rechtsgrundlagen.“ lit. fnicht gespeichert
Netzliste (zufällige Netzkennung, verschlüsselte Einträge)Liste für die Geräte des NetzesArt. 6 Abs. 1 lit. b; in den Fällen aus Abschnitt 7 „Rechtsgrundlagen.“ lit. fnur im Arbeitsspeicher, solange ein Computer des Netzes angemeldet ist, spätestens 2 Minuten danach
Offene Seite „Computer“ oder „Unterwegs & Netz“ (Adresse des Geräts zusammen mit der Netzkennung)Liste und Anwesenheit sofort aktualisierenArt. 6 Abs. 1 lit. b; in den Fällen aus Abschnitt 7 „Rechtsgrundlagen.“ lit. fnur im Arbeitsspeicher, für die Dauer der Verbindung, je Verbindung höchstens 10 Minuten
Treffpunkt beim Beitritt per Code (Kanalnummer, Adressen beider Geräte)Beitritt zum NetzArt. 6 Abs. 1 lit. b; in den Fällen aus Abschnitt 7 „Rechtsgrundlagen.“ lit. fnur im Arbeitsspeicher, höchstens 10 Minuten
Ticket-Anfrage am Lizenzserver (gehashte Geräte-ID, öffentlicher Geräteschlüssel, App-Version, bei einer Lizenz die Lizenznummer und das Gerätegeheimnis)Berechtigung für die VermittlungArt. 6 Abs. 1 lit. b; in den Fällen aus Abschnitt 7 „Rechtsgrundlagen.“ lit. fTicket nicht gespeichert, vom Schlüssel nur ein Prüfwert (nächste Zeile); Protokollzeile spätestens nach 5 Wochen gelöscht; das Ticket liegt nur auf deinem Computer, außer du schickst es uns für eine Sperre (Abschnitt 7, „Sperrliste der Vermittlung.“)
Prüfwert des öffentlichen Geräteschlüssels am Lizenzserver (Hash, mit gehashter Geräte-ID, Hauptversion, Zeitpunkt des ersten und des letzten Tickets)Tickets für einen Test nur für die Schlüssel dieses Tests, keine für Schlüssel mit LizenzArt. 6 Abs. 1 lit. fim Test mit dem Test, spätestens 24 Monate nach dem ersten Ticket; mit einer Lizenz 24 Monate nach dem letzten Ticket
Zähler gegen Missbrauch am Vermittlungsserver (gekürzte Hashes; Zahl gleichzeitiger Verbindungen je Adresse, Netz bzw. QuadChroma-Netz)Schutz der DiensteArt. 6 Abs. 1 lit. fnur im Arbeitsspeicher; Anfragezähler höchstens 1 Stunde, Verbindungszähler, solange die Verbindung besteht
Wegmeldungen der App (ohne Kennung) und Zähler der VermittlungStörungen erkennen, Auslastung des ServersArt. 6 Abs. 1 lit. fMeldungen gehen sofort in Summen auf; die Summen sind keine personenbezogenen Daten
Protokolle von relay.quadchroma.tech und des Vermittlungsdienstes (ohne IP-Adresse; seltene schwere Fehler ggf. mit IP-Adresse)Betrieb, FehlersucheArt. 6 Abs. 1 lit. fspätestens nach 5 Wochen
E-Mail-Adresse, Sprache, Paddle-Nummern, Stand eines AbosLizenz, Abo, KundenkontoArt. 6 Abs. 1 lit. b; nach der Laufzeit lit. fLaufzeit der Lizenz bzw. des Abos plus 3 Jahre; die E-Mail-Adresse an der Lizenz auf Wunsch sofort
LizenzschlüsselZugang zur LizenzArt. 6 Abs. 1 lit. brund 24 Stunden bereitgehalten, danach in der Datenbank nur noch als Hash
Geräte-Hash, Plattform, Gerätename, App-Version, ZeitpunkteGeräteplätze verwaltenArt. 6 Abs. 1 lit. babgemeldete Geräte 90 Tage nach der Abmeldung, Geräte ohne Meldung nach 12 Monaten, sonst mit der Lizenz
Gerätewechsel und Zähler für Unstimmigkeiten (nur Zeitpunkte und Zahlen)Wechselgrenze, MissbrauchsschutzArt. 6 Abs. 1 lit. fnach 90 Tagen
Test: Geräte-Hash, Plattform, Hauptversion, Zeitraumein Test je Gerät und HauptversionArt. 6 Abs. 1 lit. f24 Monate nach Testbeginn
Hardware-Prüfwert eines Tests unter Windows (nur als Hash mit einem geheimen Schlüssel des Servers, HMAC)ein Test je Computer und Hauptversion, auch nach einer Neuinstallation von WindowsArt. 6 Abs. 1 lit. fmit dem Test, 24 Monate nach Testbeginn; der Anfang davon im Protokoll des Lizenzdienstes spätestens nach 5 Wochen, in einer E-Mail an uns (ab fünf Geräten mit demselben Wert) beim Lizenzdienst mit dem Versand, spätestens nach drei Tagen, in unserem Postfach 3 Jahre nach Abschluss (Abschnitt 12); als Ausnahme in den Einstellungen des Servers, solange wir sie ausnehmen
Meldungen der Selbstprüfung (Art des Befunds, Lizenznummer, Geräte-Hash, Bau- und Versionsnummer, Zeitpunkte, Ergebnis der Prüfung)Schutz von QuadChroma und der Lizenzen vor Manipulation und MissbrauchArt. 6 Abs. 1 lit. f12 Monate nach Eingang
Gesperrte Geräte (Geräte-Hash, Beginn und Grund der Sperre)Schutz vor MissbrauchArt. 6 Abs. 1 lit. fbei Aufhebung, spätestens nach 24 Monaten
Verwaltungsprotokoll des Lizenzservers (Zeitpunkt und Art unserer Verwaltungsschritte, je nach Schritt mit Lizenznummer, dem Anfang der gehashten Geräte-ID oder der Nummer eines Vorgangs (Übertragung, Kündigung oder Widerruf, Anfrage), etwa wenn wir ein Gerät abmelden oder sperren, eine Übertragung oder Anfrage bearbeiten oder deine Daten auf deine Bitte löschen)unsere Schritte nachvollziehen, Schutz vor MissbrauchArt. 6 Abs. 1 lit. fnach 90 Tagen
Kaufmeldungen von Paddle (Nummern, Art, Zeitpunkte)doppelte Meldungen erkennen, FehlersucheArt. 6 Abs. 1 lit. fnach 90 Tagen
Kundendaten von Paddle ohne zugehörige LizenzKauf zuordnenArt. 6 Abs. 1 lit. bnach 7 Tagen
Anmeldecodes (Hash) und Sitzungen des KundenkontosAnmeldungArt. 6 Abs. 1 lit. bnach 10 Minuten bzw. höchstens 2 Stunden
Zwei-Faktor-Anmeldung (verschlüsseltes Geheimnis, Zeitpunkte, Fehlversuche, Wiederherstellungscodes als Hash)Schutz des KundenkontosArt. 6 Abs. 1 lit. b und fam Kundenkonto beim Ausschalten oder Zurücksetzen, sonst sobald es zur Adresse keine Lizenz und keine laufende Übertragung mehr gibt; eine nicht abgeschlossene Einrichtung spätestens eine Stunde nach ihrem Ablauf
Bestätigungscode für eine Übertragung (Hash)Bestätigung der ÜbertragungArt. 6 Abs. 1 lit. bnach 10 Minuten
Abgeschlossene Übertragung (Vorgangs- und Lizenznummer, Adressen, Sprachen, Zeitpunkte, Fassungen von Erklärung und Bedingungen)Durchführung, NachweisArt. 6 Abs. 1 lit. b und f3 Jahre nach dem Abschluss
Abgebrochene oder abgelaufene Übertragung (dieselben Angaben, Hash der Empfänger-Adresse)Durchführung, Schutz vor MissbrauchArt. 6 Abs. 1 lit. b und f6 Monate nach dem Ende
Zahl der Übertragungen je MonatStatistik– (keine personenbezogenen Daten)–
Kündigungs- und Widerrufserklärungengesetzliche Pflicht, NachweisArt. 6 Abs. 1 lit. c und f3 Jahre nach dem Ende des Eingangsjahres
Anfragen aus den FormularenAnfrage bearbeitenArt. 6 Abs. 1 lit. b oder fin unserer Datenbank 6 Monate nach Erledigung, spätestens 12 Monate nach Eingang
E-Mails an unsAntwort, Vorgänge nachvollziehenArt. 6 Abs. 1 lit. b oder f, bei einer Aufbewahrungspflicht lit. cE-Mails und Anfragen in unserem Postfach 3 Jahre nach Abschluss; E-Mails von Kunden, solange der Vertrag besteht, und danach bis zu 10 Jahre, soweit sie steuer- oder handelsrechtlich aufzubewahren sind oder wir sie brauchen, um Vorgänge nachzuvollziehen (Abschnitt 12)
Hinweise des Lizenzservers an uns per E-Mail (Lizenz-, Vorgangs-, Zahlungs- und Abo-Nummern, Anfänge der gehashten Geräte-ID oder des HMAC, Bau- und Versionsnummer, Zählwerte)Vorgänge bearbeiten und nachvollziehen, Störungen und Missbrauch erkennenArt. 6 Abs. 1 lit. fText beim Lizenzdienst mit dem Versand, spätestens nach drei Tagen, Art und Kennung dort 90 Tage danach; in unserem Postfach 3 Jahre nach Abschluss (Abschnitt 12)
IP-Adresse bei Anmeldeversuchen am Server per SSH und am Postfach, daraus folgende SperrenSchutz des ServersArt. 6 Abs. 1 lit. fspätestens nach 5 Wochen
IP-Adresse bei Anmeldungen und Aufrufen der Verwaltungsoberfläche des Servers und des Webmail-ZugangsSchutz des ServersArt. 6 Abs. 1 lit. fspätestens nach 13 Monaten
Zähler gegen Missbrauch (gekürzte Hashes)Schutz der DiensteArt. 6 Abs. 1 lit. fnur im Arbeitsspeicher, höchstens 24 Stunden

Nur auf deinen Geräten (wir erhalten diese Daten nicht, außer du schickst sie uns; was davon unsere Server für Vermittlung, Test oder Lizenz kennen, steht in der jeweiligen Zeile und in Abschnitt 7)

DatenZweckLöschung
Mitgliederliste (Gerätename, öffentlicher Schlüssel, System, seit wann im Netz, Herkunft, Rolle; auf einem aufgenommenen Computer: von welchem Gerät, wann, auf welchem Weg, bei „Zulassen“ der Vergleichscode, auch nach der Bestätigung)Netz anzeigen, Zugang für Geräte des Netzeskeine feste Frist: der Eintrag eines Geräts, das das Netz verlässt oder seine Aufnahme rückgängig macht, auf dem Gerät, mit dem es dabei verbunden ist, sofort; der Eintrag eines entfernten Geräts wird nur ausgeblendet, auf dem Gerät, das es entfernt hat, beim Erneuern des Netzes gelöscht; die ganze Liste eines Geräts erst, wenn es einem anderen Netz beitritt oder du die Ordner von QuadChroma löschst, auch nach „Netz verlassen“ und auf einem entfernten Gerät
Per Code aufgenommene Geräte bis zu ihrer ersten Verbindung (Gerätename, Zeitpunkt der Aufnahme, technische Angaben zum Abgleich; nur auf dem Gerät, an dem du sie aufgenommen hast)dir das Gerät anzeigen, bis es in der Mitgliederliste stehtwenn du den Eintrag entfernst, sonst in der Regel, sobald es in der Mitgliederliste deines Geräts steht (nach einem Umbenennen oder bei nicht eindeutigem Namen erst beim Entfernen); alle beim Verlassen des Netzes; nach dem Erneuern des Netzes, dem Beitritt zu einem anderen oder einem Austritt von selbst, sobald das Fenster von QuadChroma das nächste Mal offen ist; höchstens 16, darüber fällt der älteste weg
Entfernte Geräte (öffentlicher Schlüssel, entfernendes Gerät, Zeitpunkt)entfernte Geräte draußen haltenkeine feste Frist: selbst entfernte dauerhaft, auch nach dem Erneuern; von anderen gemeldete für höchstens 64 Geräte, beim Erneuern bis auf die des erneuernden Geräts gelöscht
Gästeliste der Fernhilfe (öffentlicher Schlüssel je Gast, Zeitpunkt der Zulassung bzw. letzten Trennung, Zahl offener Verbindungen)Wiederverbinden ohne neues Passwortnur im Arbeitsspeicher; höchstens 10 Minuten nach der letzten Trennung, sofort beim Ende der Fernhilfe, Passwortwechsel, Erneuern des Netzes, Abmelden bei Windows bzw. macOS, Benutzerwechsel (am Mac und unter Windows mit dem Dienst), Neustart
Zugelassene Geräte (öffentlicher Schlüssel, Gerätename beim Eintragen, Datum der Zulassung)Zugang ohne neue Frage (Abschnitt 7, ab „Fernhilfe.“)keine feste Frist: wenn du den Eintrag dort entfernst; das aufnehmende Gerät, wenn die Aufnahme rückgängig gemacht wird; das entfernende Gerät, wenn der Computer das Netz von selbst verlässt; ein aus dem Netz entferntes Gerät auf dem Computer, an dem du es entfernst, und auf einem Computer, mit dem sich danach das entfernende Gerät aus seiner Liste verbindet; der eben angelegte Eintrag nach „Kein Code gesehen“ oder einem falschen Code, wenn das andere Gerät es meldet; sonst, wenn du die Ordner von QuadChroma löschst; unter Windows mit dem Dienst gilt das für die Liste des Dienstes (ältere Liste der App: nächste Zeile)
Ältere Liste „Zugelassene Geräte“ der App unter Windows mit dem Dienst (wie oben; alle Einträge von vor dem Einrichten des Dienstes, auch die nicht übernommenen)Zugang ohne neue Frage, sobald der Dienst entfernt ist und QuadChroma installiert bleibt; Vorschläge auf der Seite „Dieser PC“ unter „Zugriff vor der Anmeldung“keine feste Frist: bleibt beim Einrichten und Entfernen des Dienstes unverändert; einzelne Einträge entfernst du erst, wenn QuadChroma ohne den Dienst läuft (dann wie in der Zeile davor); sonst, wenn du die Ordner von QuadChroma löschst
Statusdatei des Windows-Dienstes (Geräte-ID des Computers, Kennung deines Windows-Kontos; in Dateien von vor Version 1.1.0 auch Geräte-IDs zugelassener Geräte)der App und dem Dienst zeigen, wie der Dienst eingerichtet istbeim nächsten Einrichten des Dienstes ersetzt; sonst, wenn du die Ordner von QuadChroma löschst; nicht beim Entfernen eines Eintrags oder des Dienstes
Daten des Windows-Dienstes nach dem Entfernen des Dienstes (seine Liste „Zugelassene Geräte“, Geräteschlüssel, Kopie des Schlüssels des Netzes, Mitgliederliste, Einstellungen, Lizenzdateien; Lizenznummer und Gerätegeheimnis darin bekommt auch unser Lizenzserver, Abschnitt 7 „Lizenz.“)dieselbe Einrichtung, wenn der Dienst wieder eingerichtet wirdbleiben beim Entfernen des Dienstes und beim Deinstallieren und gelten beim erneuten Einrichten wieder; richtest du ihn in der App neu ein, ersetzt sie seine Liste durch die dort angekreuzten Geräte und seine Lizenzdateien durch ihre (Abschnitt 7, „Dienst entfernen und wieder einrichten.“); sonst, wenn du die Ordner von QuadChroma löschst
Einstellung der Fernhilfe (Art, bei „Hilfe erlauben“ das Ende der 60 Minuten)Grenze für neue Verbindungen auch nach einem Neustart einhaltenbeim Ende der Fernhilfe überschrieben
PasswortZugang mit Passwortbis es geändert wird, von dir oder, wie in Abschnitt 7 beschrieben, von der App, oder bis du die Ordner von QuadChroma löschst
Geräteschlüssel und Schlüssel des NetzesKennung des Geräts, Zugang im NetzGeräteschlüssel: bis du die Ordner von QuadChroma löschst; Schlüssel des Netzes: wenn das Gerät das Netz verlässt (unter Windows bleibt die Kopie des Dienstes, wenn du das Netz verlässt, während der Dienst entfernt ist; Abschnitt 7, „Dienst entfernen und wieder einrichten.“), auf einem entfernten Computer auch von selbst, sobald sich das Gerät, das ihn entfernt hat, wieder mit ihm verbindet (Bedingungen in Abschnitt 7, „Austritt von selbst.“); sonst kann er auf einem entfernten Gerät bleiben (Netz erneuern: Abschnitt 20)
Vermerk des Austritts im Windows-Dienst (Kennung und Name des Netzes, Namen und öffentliche Schlüssel beider Geräte, Zeitpunkt)der App den Austritt melden, damit sie folgtsobald die App ihn abholt (Abschnitt 7, „Austritt von selbst.“); sonst, wenn du die Ordner von QuadChroma löschst
Aus dem Passwort abgeleiteter Schlüssel im Windows-DienstPasswort prüfen, auch ohne laufende Appnur im Arbeitsspeicher; beim Abmelden bei Windows, Benutzerwechsel, Neustart des Dienstes
Protokoll eines Computers, der seinen Bildschirm teilt (bei jeder Verbindung, auch eines Gastes der Fernhilfe: Gerätename der Gegenstelle, gegebenenfalls wie sie hereinkam; ihre Adresse, am Mac bei Verbindungen über unseren Vermittlungsserver höchstens, wenn sehr viele Verbindungen gleichzeitig ankommen; Geräte-ID und Prüfwert ihres Schlüssels und Vergleichscode der Verbindung, am Mac immer, unter Windows mit dem Dienst nicht immer; bei abgewiesenen oder abgebrochenen Zugangsversuchen höchstens Gerätename, Geräte-ID und Adresse; nach „Kein Code gesehen“ oder einem falschen Code das Austragen mit Geräte-ID, am Mac auch Gerätename)Nachvollziehen, wer verbunden war; Fehlersuchehöchstens zweimal 8 MB, die ältesten Einträge fallen weg; unter Windows beginnt es bei jedem Start neu, ein voller älterer Teil bleibt, bis das Protokoll wieder voll ist oder du die Ordner von QuadChroma löschst
Protokoll zu Zwischenablage und Ton am Mac (technische Angaben, gegebenenfalls ein Dateipfad)Fehlersucheim temporären Ordner von macOS, in der Regel bis zum Neustart des Mac
Übriges Protokoll der App (unter anderem Name und Geräte-ID der Computer, mit denen sich das Gerät verbindet, im lokalen Netz oder bei eingegebener Adresse auch die Adresse, bei einem gekoppelten Computer auch dessen gemerkte Adresse im lokalen Netz; Vergleichscode einer Verbindung mit Passwort oder „Zulassen“; Internet-Code nur als Geräte-ID ohne Prüfteil, Beitrittscode nie)Fehlersuchebeim übernächsten Start der App
Gekoppelte Computer (Name, Geräte-ID, Schlüssel, Adresse, Weg und Zeitpunkt des Kennenlernens, ob übers Internet erreichbar)Wiederverbinden, Online-Anzeigeein Computer deines Netzes auf dem Gerät, an dem du ihn aus dem Netz entfernst, auf einem anderen Gerät erst, wenn es sich mit einem seiner gekoppelten Computer verbindet, an dem du ihn entfernt hast; andere nur auf dem Gerät, auf dem du sie mit „Entfernen …“ an ihrer Karte entfernst, und nur solange die App sie als Karte zeigt (im lokalen Netz zu sehen, auf der Liste für die Online-Anzeige oder unter „Weiter mit“); ein Computer, bei dem du beim Aufnehmen per Häkchen „Kein Code gesehen“ oder einen falschen Code wählst, sofort auf deinem Gerät; sonst erst, wenn du die Ordner von QuadChroma löschst; bei einem nur über die Fernhilfe erreichten Computer der Eintrag für die Online-Anzeige mit dem Ende der Verbindung (nach einem unerwarteten Ende der App beim nächsten Start)
Computer deines Netzes, mit denen sich das Gerät als Gerät des Netzes verbunden hat (Name, öffentlicher Schlüssel, Kennung des Netzes)beim nächsten Verbinden als Computer des Netzes wiedererkennen, ohne erneut nachzufragenein Eintrag, wenn du den Computer an diesem Gerät aus dem Netz entfernst; alle, wenn das Gerät das erneuerte Netz bekommt oder das Netz verlässt; sonst, wenn du die Ordner von QuadChroma löschst
Zuletzt verbundener Computer für „Weiter mit“ (Name, Geräte-ID, Adresse bei einer Verbindung ohne unseren Vermittlungsserver, Zeitpunkt der Sitzung)„Weiter mit“ anzeigenbei der nächsten Sitzung mit einem anderen Computer ersetzt; mit „Entfernen …“; sonst, wenn du die Ordner von QuadChroma löschst
Einstellungen je Computer (Prüfwert seines Schlüssels, die Werte, etwa Bildrate, Bitrate, Ton)beim nächsten Verbinden dieselben Einstellungenmit „Entfernen …“ auf dem Gerät, auf dem du ihn entfernst; sonst, wenn du die Ordner von QuadChroma löschst; nicht beim Entfernen des Computers aus dem Netz, und danach auch nicht mit „Entfernen …“ unter „Weiter mit“
Gemessene Bildraten je Computer (Prüfwert seines Schlüssels, Codec, Auflösung, gemessene Bildrate, nach einem Benchmark auch die Zeit je Bild, Datum)spätere Anzeige, Fehlersuchehöchstens 400 Einträge, die ältesten fallen weg; mit „Entfernen …“ an der Karte des Computers auf diesem Gerät; sonst, wenn du die Ordner von QuadChroma löschst; nicht beim Entfernen des Computers aus dem Netz, und danach auch nicht mit „Entfernen …“ unter „Weiter mit“
Ergebnis des letzten Benchmarks (Messwerte; Adresse, Geräte-ID oder eingetippter Internet-Code des Computers samt Prüfteil)Ergebnis nachlesen, Fehlersuchebeim nächsten Benchmark überschrieben; sonst, wenn du die Ordner von QuadChroma löschst
Übrige Einstellungen und Dateien der App (unter anderem der Name dieses Geräts, welche Lizenzbedingungen du angenommen hast, Lizenzdateien mit Lizenznummer und Gerätegeheimnis, die Testdatei, unter Windows mit dem Hardware-Prüfwert, nach „Geräteliste zurücksetzen“ die beiseitegelegte beschädigte Liste „Zugelassene Geräte“ und aus früheren Versionen ein nicht mehr benutzter Schlüssel und eine alte, schon übernommene Geräteliste; Gerätename, Lizenznummer und Gerätegeheimnis bekommt an einem Computer mit Lizenz auch unser Lizenzserver, Abschnitt 7 „Lizenz.“; den Hardware-Prüfwert bekommt er beim Test, speichert davon aber nur einen HMAC, Abschnitt 7 „Test.“)Betrieb der Appbis du sie änderst oder die Ordner von QuadChroma löschst; Lizenzdatei und Gerätegeheimnis, sobald du diesen Computer in der App abmeldest, nach einem Abmelden im Kundenkonto erst, wenn die App die Lizenz das nächste Mal erneuern will, in der Regel innerhalb von 7 Tagen; die Lizenznummer nur beim Abmelden in der App; unter Windows mit dem Dienst dessen Kopie erst, wenn die App läuft, während du am PC selbst angemeldet bist (nicht über Remotedesktop)

Wünschst du die Löschung deiner E-Mail-Adresse, löschen wir sie sofort an deinen Lizenzen und sorgen dafür, dass eine spätere Meldung von Paddle sie nicht wieder einträgt. Die Lizenz bleibt dann ohne E-Mail-Adresse bestehen; Schlüssel per E-Mail und das Kundenkonto gehen danach nicht mehr. Eine laufende Übertragung endet dann; abgeschlossene Übertragungen bleiben bis zum Ende ihrer Frist als Nachweis gespeichert. Nach Ablauf einer Frist oder einer Löschung können Daten technisch bedingt noch eine Zeit lang vorhanden sein, bis sie im normalen Ablauf wegfallen.

17. Deine Rechte

Du hast das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und Datenübertragbarkeit (Art. 20). Soweit eine Verarbeitung auf deiner Einwilligung beruht, kannst du sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Schreib uns dafür an hello@quadchroma.tech oder über das Kontaktformular.

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Verarbeiten wir Daten auf Grundlage unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), kannst du dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die deine Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ein formloser Hinweis an hello@quadchroma.tech genügt.

18. Beschwerderecht

Du kannst dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Für uns zuständig ist die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. Du kannst dich auch an die Aufsichtsbehörde deines Wohnorts, deines Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes wenden.

19. Pflicht zur Bereitstellung und automatisierte Entscheidungen

Du bist weder gesetzlich noch vertraglich verpflichtet, uns Daten bereitzustellen. Ohne die Angaben beim Kauf, beim Aktivieren oder in einem Formular können wir den jeweiligen Vorgang aber nicht ausführen, etwa keine Lizenz ausstellen oder keine Kündigung bestätigen. Ohne die Angaben für die Vermittlung (Abschnitt 7) kommt keine Verbindung über unseren Vermittlungsserver zustande, also auch keine Fernhilfe über ihn und keine Anzeige, welche Computer deines Netzes online sind. In deinem lokalen Netz und über ein VPN verbindest du ohne sie, Geräte, die einander schon kennen, auch über eine Portfreigabe. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO) findet nicht statt.

20. Sicherheit

Alle Verbindungen zu quadchroma.tech und lizenz.quadchroma.tech sind per TLS verschlüsselt; die Server verlangen das über HSTS dauerhaft. Anmeldung und Vermittlung bei relay.quadchroma.tech laufen per TLS verschlüsselt und zusätzlich mit dem Schlüssel unseres Servers gesichert, den die App fest kennt. Daneben schickt die App kurze Prüfanfragen. Sie enthalten eine Zufallszahl und sonst keine Angaben über dich; der Server sieht dabei wie bei jeder Anfrage deine öffentliche Adresse. Was deine Geräte über diese Verbindungen füreinander mitschicken, kann unser Server nicht auswerten: Es ist Ende-zu-Ende verschlüsselt oder, beim Beitritt per Code, ohne den Code wertlos. Eine Content Security Policy beschränkt, was eine Seite laden darf. Verbindungen zwischen deinen Computern sind immer Ende-zu-Ende verschlüsselt.

Passwort und Schlüssel auf deinem Computer. Dein Passwort für QuadChroma, den privaten Schlüssel deines Geräts und den Schlüssel deines QuadChroma-Netzes speichert die App auf dem Gerät selbst (Abschnitt 7, „Daten nur auf deinen Geräten.“). Schütze deine Geräte.

Zeigt dein Computer unter „Unterwegs & Netz“ „Eine neuere Anmeldung dieses Computers hat übernommen.“, meldet er sich erst wieder an, wenn du unter Windows die Freigabe aus- und wieder einschaltest, am Mac QuadChroma beendest und wieder öffnest oder den Computer neu startest. Kennst du den Grund nicht, gehe vor wie im nächsten Absatz.

Verlorene oder kopierte Schlüssel. Geht ein Gerät verloren, kann jemand deine Schlüssel kopiert haben oder nimmst du jemandem den Zugang wieder (Abschnitt 7, „Zugang wieder nehmen.“), gehe so vor. Betroffen ist jedes Gerät, das verloren ist oder dessen Schlüssel jemand haben kann, und jedes Gerät der Person, der du den Zugang nimmst; hat sie deinen Computer gesteuert, auch dieser. Willst du einen betroffenen Computer weiter nutzen und sollen wir seinen alten Schlüssel bei unserem Vermittlungsserver sperren (siehe unten), schreib uns von der E-Mail-Adresse deiner Lizenz, bevor du mit den folgenden Schritten beginnst. Wir brauchen dafür eine Datei von diesem Computer oder, wenn sie fehlt, Angaben zu ihm von einem deiner anderen Geräte (Abschnitt 7, „Sperrliste der Vermittlung.“). Hast du die Datei noch, musst du mit den Schritten nicht auf unsere Antwort warten: Sie geht erst verloren, wenn du an diesem Computer die Ordner von QuadChroma löschst (siehe unten), und das tust du erst, wenn wir sie haben. Fehlt sie, schick uns die Angaben, bevor du den Computer an diesem anderen Gerät entfernst, unter „Unterwegs & Netz“ oder mit „Entfernen …“ an seiner Karte. Wo du die Angaben findest, schreiben wir dir. Mit den übrigen Schritten musst du auch dann nicht auf unsere Antwort warten. Den alten Schlüssel eines Computers, den du nicht weiter nutzt, etwa weil er gestohlen ist, sperren wir bei unserem Vermittlungsserver nicht (Abschnitt 7, „Sperrliste der Vermittlung.“); beginne dann gleich mit den Schritten.

Kann jemand auch an dein E-Mail-Postfach kommen, etwa weil es auf dem Gerät eingerichtet ist, sichere zuerst dieses, auch bevor du uns schreibst: Ändere sein Passwort und melde das Gerät dort ab. Melde dann jeden betroffenen Computer, der auf deiner Lizenz steht, ab, auch einen verlorenen oder gestohlenen: Hast du ihn noch, in der App unter „Lizenz“ mit „Diesen Computer abmelden“, sonst in deinem Kundenkonto mit „Entfernen“ (in der App über „Geräte verwalten (Web)“). Geht das nicht, schreib uns von der E-Mail-Adresse deiner Lizenz; dann melden wir ihn für dich ab (Abschnitt 7, „Sperrliste der Vermittlung.“).

Lag auf dem Gerät auch dein Lizenzschlüssel, etwa in der Kaufbestätigung in deinem Mailprogramm, oder kann jemand an dein Postfach, wähle im Kundenkonto außerdem „Neuen Schlüssel per E-Mail“. Sieh danach im Kundenkonto nach, welche Computer dort stehen. Entferne jeden, der trotz deines Abmeldens noch dasteht, und jeden, den du nicht weiter nutzt oder nicht sicher als deinen erkennst. Entferne auch jeden Computer, dessen Tag unter „Aktiviert“ nicht zu dir passt.

Entferne dann das betroffene Gerät – hat die Person deinen Computer gesteuert, auch deinen Computer selbst – an allen Computern aus der Liste „Zugelassene Geräte“ (im Menü am QuadChroma-Symbol). Läuft einer von ihnen unter Windows später ohne den Dienst von QuadChroma, entferne es dort dann auch aus der älteren Liste der App. Wird an einem von ihnen der Dienst später wieder eingerichtet, prüfe dort danach auch dessen Liste. Gehört es zu deinem Netz, entferne es danach unter „Unterwegs & Netz“ an einem anderen deiner Geräte, mit dem du deine Computer steuerst. Steuerst du deine Computer mit mehreren Geräten und ist das betroffene Gerät ein Computer, lies vorher den nächsten Absatz. Wähle bei dem betroffenen Gerät „Entfernen“, kreuze „Verloren oder gestohlen – Netz erneuern“ an und bestätige mit „Endgültig entfernen“. War das Gerät noch nie verbunden, entferne es an dem Gerät, an dem du es per Beitrittscode aufgenommen hast; dort ist das Kästchen schon angekreuzt. Das entfernt das Gerät und erneuert das Netz in einem Schritt, zunächst aber nur an dem Gerät, an dem du das tust (siehe unten).

Ist das betroffene Gerät ein Computer und steuerst du Computer mit mehreren Geräten, entferne ihn vorher an allen anderen dieser Geräte ebenso, aber ohne das Kästchen, und kreuze es erst am letzten an. Die Reihenfolge ist wichtig.

Zeigt „Unterwegs & Netz“ das betroffene Gerät nicht an oder hast du es schon ohne dieses Kästchen entfernt, wähle an einem Gerät, mit dem du deine Computer steuerst, unter „Unterwegs & Netz“ „Netz erneuern“ und bestätige die Rückfrage.

Hast du kein anderes Gerät mehr, mit dem du deine Computer steuerst, wähle an jedem deiner Computer unter „Unterwegs & Netz“ „Netz verlassen“ und klicke zur Bestätigung noch einmal darauf. Ändere dann auch dort dein Passwort. Nimm die Computer danach von einem neuen Gerät aus wieder in ein Netz auf.

Ob mit dem Kästchen oder mit „Netz erneuern“: Zunächst hat nur das Gerät, an dem du das tust, das erneuerte Netz. Jeder andere Computer deines Netzes bekommt es erst, wenn sich ein Gerät, das es schon hat und in seiner Liste „Zugelassene Geräte“ steht, mit ihm verbindet, etwa in seinem lokalen Netz. Über unseren Vermittlungsserver geht das nur, während an ihm die Fernhilfe neue Verbindungen annimmt. Verbinde dich danach von einem Gerät mit dem erneuerten Netz aus mit jedem deiner Computer einmal vor Ort. Ändere dann dein Passwort. Sieh nach einer Fernhilfe außerdem an deinem Computer unter „Unterwegs & Netz“ nach, welches Netz die App dort zeigt. Ist es nicht dein Netz oder hast du ihn eben aus deinem Netz entfernt, verlasse es dort, außer du löschst an ihm ohnehin die Ordner von QuadChroma (siehe unten).

Entferne auf deinen anderen Geräten auch den alten Eintrag jedes betroffenen Computers, soweit das nicht schon beim Entfernen aus dem Netz geschehen ist (Abschnitt 7, „Gekoppelte Computer entfernen.“). Gib seinen alten Internet-Code nicht mehr weiter.

Willst du das betroffene Gerät weiter nutzen, braucht es einen neuen Schlüssel. Den bekommt es nur, wenn du dort die Ordner von QuadChroma löschst. Dabei gehen auch sein Passwort, seine Einstellungen und seine gekoppelten Computer verloren und an einem Computer auch die Dateien seiner Lizenz bzw. seines Tests. Melde einen Computer deshalb vorher wie oben beschrieben ab. Willst du eine Sperre und hast du die Ticketdatei noch, lösche die Ordner erst, wenn wir sie haben. Beende dann QuadChroma und lösche die Ordner, unter Windows wie im nächsten Absatz beschrieben. Aktiviere zum Schluss an einem Computer deine Lizenz neu und nimm das Gerät wieder in dein Netz auf. Spiel die Ordner von QuadChroma danach nicht aus deiner eigenen Sicherung zurück.

Unter Windows gehst du anders vor, wenn QuadChroma dort je mit dem Setup installiert war, auch wenn du es inzwischen deinstalliert oder den Dienst entfernt hast. Bist du dir nicht sicher, geh trotzdem so vor. Hast du nur eine portable Kopie genutzt und darin „Zugriff vor der Anmeldung“ eingerichtet oder weißt du das nicht sicher, schreib uns vorher; wir sagen dir dann die Schritte. Beende QuadChroma zuerst und deinstalliere es, falls es noch installiert ist. Lösche danach den Ordner QuadChroma in deinen App-Daten und den Ordner des Dienstes in den Programmdaten, für den du Administratorrechte brauchst, und installiere QuadChroma neu. Neu installieren oder nur einen dieser Ordner löschen reicht nicht. Nach dem Neuinstallieren kann die Freigabe unter „Dieser PC“ eingeschaltet sein; brauchst du sie nicht, schalte sie dort aus. Scheitert das Deinstallieren oder das Setup, schreib uns.

Ein Computer bekommt damit auch einen neuen Internet-Code. Zeigt die App danach unter „Unterwegs & Netz“ „Dieser Computer ist schon unter einem anderen Benutzer erreichbar.“, schreib uns.

Sobald der alte Computer von deiner Lizenz abgemeldet ist und dein Computer einen neuen Schlüssel hat, sperren wir auf deine Bitte (siehe oben) den alten Schlüssel bei unserem Vermittlungsserver (Abschnitt 7, „Sperrliste der Vermittlung.“). Solange die Sperre gilt, nimmt der Server diesen Schlüssel nicht an. Sie gilt nur dort; die Schritte oben bleiben nötig. Um die Sperre bitten kannst du auch später noch, solange du die Datei oder die Angaben von einem anderen deiner Geräte noch hast.

Windows-Dienst. Läuft QuadChroma unter Windows als Dienst, gibt die App dem Dienst nicht dein Passwort, sondern nur einen daraus berechneten Schlüssel. Der Dienst speichert diesen Schlüssel nicht, sondern hält ihn nur im Arbeitsspeicher. Er verfällt, wenn du dich bei Windows abmeldest, den Benutzer wechselst oder der Dienst neu startet; ein gesperrter Bildschirm ändert nichts. Nach einem Neustart gilt dein Passwort deshalb erst wieder, wenn du dich angemeldet hast. Wer ohne Passwort hereinkommt, etwa die Geräte deines Netzes, kommt auch bis dahin herein.

21. Stand und Änderungen

Diese Erklärung hat den Stand 7. November 2026. Ändern sich unsere Verarbeitungen, passen wir sie an; es gilt die Fassung auf dieser Seite.